Eheurkunde

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion elektronisch authentifizieren),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
  • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.
  • Antrag Anforderung Personenstandsurkunde (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)

Gebühren

Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

16,00 Euro - 1. Exemplar einer Urkunde 
  8,00 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar

16,00 Euro - 1. Exemplar einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular) zur ausgestellten Urkunde
  8,00 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Übersetzungshilfe

13,00 Euro - jede begonnene Viertelstunde für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn keine Angaben zum sofortigen Auffinden gemacht werden können

Bearbeitungsdauer

  • Die Zusendung erfolgt innerhalb von 7-10 Werktagen.

Weitere Informationen

Personenstandsurkunden werden an diejenigen Personen ausgestellt, die im Registereintrag genannt sind.

  • bei Geburtsurkunden: Kind, Vater, Mutter
  • bei Eheurkunden: Ehefrau, Ehemann
  • bei Lebenspartnerschaftsurkunden: beide Lebenspartner
  • bei Sterbeurkunden: hinterbliebener Ehegatte / Lebenspartner

Übrige Verwandte (z. B. Geschwister, Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen etc.) erhalten Urkunden nur, wenn ...

  • sie eine Vollmacht des o. g. Personenkreises vorlegen oder
  • ihr verwandtschaftliches Verhältnis anhand von Urkunden (bspw. Geburts- oder Eheurkunden) nachweisen.

Andere Personen haben nur ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Zuständige Stelle

Standesamt

Voraussetzungen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen: 

  • Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
    • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
    • Sie sind die Eltern einer der Ehegatten.
    • Sie sind Kind der Ehegatten.
  • Nahe Verwandte, wie Geschwister oder Enkelkinder, sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug können eine Urkunde nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
  • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland beim Standesamt nachbeurkunden lassen.

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Hinweise

Personenstandsurkunden werden an diejenigen Personen ausgestellt, die im Registereintrag genannt sind.

  • bei Geburtsurkunden: Kind, Vater, Mutter
  • bei Eheurkunden: Ehefrau, Ehemann
  • bei Lebenspartnerschaftsurkunden: beide Lebenspartner
  • bei Sterbeurkunden: hinterbliebener Ehegatte / Lebenspartner

Übrige Verwandte (z. B. Geschwister, Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen etc.) erhalten Urkunden nur, wenn ...

  • sie eine Vollmacht des o. g. Personenkreises vorlegen oder
  • ihr verwandtschaftliches Verhältnis anhand von Urkunden (bspw. Geburts- oder Eheurkunden) nachweisen.

Andere Personen haben nur ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.