Eheurkunde 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag Anforderung Personenstandsurkunde (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
  • bei persönlicher Beantragung: Personalausweis / Reisepass im Original
  • bei schriftlicher Beantragung: Personalausweis / Reisepass in Kopie
  • ggf. Vollmacht bei Beantragung der Urkunde durch eine andere Person (mit Personalausweis- / Reisepasskopie des Antragstellers und Personalausweis im Original des Bevollmächtigten)

Hinweis:
Personenstandsurkunden werden an diejenigen Personen ausgestellt, die im Registereintrag genannt sind.

  • bei Geburtsurkunden: Kind, Vater, Mutter
  • bei Eheurkunden: Ehefrau, Ehemann
  • bei Lebenspartnerschaftsurkunden: beide Lebenspartner
  • bei Sterbeurkunden: hinterbliebener Ehegatte / Lebenspartner

Übrige Verwandte (z. B. Geschwister, Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen etc.) erhalten Urkunden nur, wenn ...

  • sie eine Vollmacht des o. g. Personenkreises vorlegen oder
  • ihr verwandtschaftliches Verhältnis anhand von Urkunden (bspw. Geburts- oder Eheurkunden) nachweisen.

Andere Personen haben nur ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Gebühren

15,00 Euro - 1. Exemplar einer Urkunde 
  7,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar

15,00 Euro - 1. Exemplar einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular) zur ausgestellten Urkunde
  7,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Übersetzungshilfe

12,00 Euro - jede begonnene Viertelstunde für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn keine Angaben zum sofortigen Auffinden gemacht werden können

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte

Bei schriftlicher Beantragung erfolgt die Gebührenerhebung durch Gebührenbescheid. Dieser wird per Post zugesandt.

Rechtsgrundlagen

Fristen

  • bei schriftlicher Anforderung ca. 2 - 3 Wochen
  • bei persönlicher Vorsprache kann die Urkunde sofort in Empfang genommen werden