Eheurkunde
Erforderliche Unterlagen
- Antrag Anforderung Personenstandsurkunde (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
- bei persönlicher Beantragung: Personalausweis / Reisepass im Original
- bei schriftlicher Beantragung: Personalausweis / Reisepass in Kopie
- ggf. Vollmacht bei Beantragung der Urkunde durch eine andere Person (mit Personalausweis- / Reisepasskopie des Antragstellers und Personalausweis im Original des Bevollmächtigten)
Hinweis:
Personenstandsurkunden werden an diejenigen Personen ausgestellt, die im Registereintrag genannt sind.
- bei Geburtsurkunden: Kind, Vater, Mutter
- bei Eheurkunden: Ehefrau, Ehemann
- bei Lebenspartnerschaftsurkunden: beide Lebenspartner
- bei Sterbeurkunden: hinterbliebener Ehegatte / Lebenspartner
Übrige Verwandte (z. B. Geschwister, Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen etc.) erhalten Urkunden nur, wenn ...
- sie eine Vollmacht des o. g. Personenkreises vorlegen oder
- ihr verwandtschaftliches Verhältnis anhand von Urkunden (bspw. Geburts- oder Eheurkunden) nachweisen.
Andere Personen haben nur ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Gebühren
15,00 Euro - 1. Exemplar einer Urkunde
7,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar
15,00 Euro - 1. Exemplar einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular) zur ausgestellten Urkunde
7,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Übersetzungshilfe
12,00 Euro - jede begonnene Viertelstunde für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn keine Angaben zum sofortigen Auffinden gemacht werden können
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
Bei schriftlicher Beantragung erfolgt die Gebührenerhebung durch Gebührenbescheid. Dieser wird per Post zugesandt.
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz (PStG)
Personenstandsverordnung (PStV)
Fristen
- bei schriftlicher Anforderung ca. 2 - 3 Wochen
- bei persönlicher Vorsprache kann die Urkunde sofort in Empfang genommen werden