Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis 

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen:

  • persönliches Erscheinen / ggf. mit Dolmetscher*in
  • Hauptwohnsitz in Potsdam
  • Alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden

Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. gültigen Aufenthaltstitel
  • Vorlage des Führerscheines (ggf. mit Übersetzung eines amtlich anerkannten Dolmetschers)
  • aktuelles Lichtbild nach der Passverordnung
  • ggf. Benennung einer Fahrschule bei Ablegung mindestens einer Prüfung
    (siehe Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung)
  • Vorlage einer Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) bei einem Führerschein aus einem Drittstaat (nicht EU oder nicht in der Anlage 11) oder augenärztliches + ärztliches Gutachten (nur bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE, D1, D1E)
  • Nachweis Erste Hilfe (9 x 45 Min.) bei einem Führerschein aus einem Drittstaat (nicht EU oder nicht in der Anlage 11) 

zusätzlich für Inhaber der Fahrerlaubnis aus einem Staat Anlage 11 FeV (nicht EU):

Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat (nicht EU und nicht in der Anlage 11 genannt):

Gebühren

EU

  • 36,30 € - Bearbeitungsgebühr
  •  5,10 € - Direktversand

Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen.

Nicht EU / Drittstaat

  • 43,90 € - Bearbeitungsgebühr
  •  5,10 € - Direktversand

Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen.

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte