Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag nach §§ 7h und 10f EStG 

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
  • Auflistung der Mängel, Missstände und Maßnahmen
  • Maßnahmenkatalog
  • Kopie Grundbuchauszug (Eigentümernachweis)
  • Bestandsdokumentation (Plan und Bestandsfotos)

Einen Antrag auf Abschluss eines Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages können stellen:

  • der Eigentümer/Bauherr
  • oder deren Bevollmächtigter

Der Antrag auf Abschluss eines Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages ist formlos zu stellen, muss eigenhändig unterschrieben sein und ist per Post an die angegebene Adresse zu senden.

Gebühren

Der Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag ergeht gebührenfrei.

Fristen

Ab Eingang und bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen, erfolgt für die Beurteilung des Vorhabens innerhalb ca. 1 Monat das Vertragsangebot.

Müssen weitere Vertragsverhandlungen durchgeführt oder Unterlagen bzw. Angaben nachgefordert werden, beginnt die Frist erst mit Abschluss der letzten Vertragsverhandlung oder mit Eingang der letzten angeforderten Unterlagen.

Rechtsgrundlagen

§§ 7h, 10f Einkommensteuergesetz (EStG)

R 83a (4) Einkommensteuerrichtlinie (EStR)

Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung 7h, 10f und 11a EStG des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr von 1999