Wohngeld - Beantragung
Beschreibung
Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld gewährt.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
Der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt worden ist.
Voraussetzung:
- Haupt- oder Nebenwohnung in Potsdam
Antragsberechtigt sind:
- Mieter einer Wohnung (erhalten Mietzuschuss) oder
- Eigentümer einer Wohnung oder eines selbstgenutzten Eigenheimes (erhalten Lastenzuschuss)
- Bewohner von Heimen
Der Wohngeldantrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post an folgende Adresse gesandt werden:
Landeshauptstadt Potsdam
Wohngeldbehörde
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Antragsformulare erhalten Sie auch im Bürgerservicecenter der Stadt Potsdam.
Hinweis:
Zur Vermeidung der rechtswidrigen Inanspruchnahme des Wohngeldes wird der automatisierte Datenabgleich im Wohngeldverfahren nach § 33 Absatz 5 Wohngeldgesetz (WoGG) bundesweit durchgeführt.
Die Wohngeldbehörde wird regelmäßig für Zeiträume, für die Wohngeld bewilligt wurde, im Wege des Datenabgleiches überprüfen,
- ob zum Haushalt rechnende Personen folgende Leistungen beantragt haben
- Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Zuschüssen nach § 27 Absatz 3 Sozialgesetzbuch II
- Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII;
- ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht oder bestand;
- ob und in welcher Höhe Leistungen der Renten- und Unfallversicherung gezahlt worden sind;
- ob und in welcher Höhe vom Steuerabzug freigestellte Kapitalerträge erzielt wurden;
- ob ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied nicht mehr in der Wohnung gemeldet ist, für die Wohngeld geleistet wurde.
Bitte beachten Sie, dass unvollständige und / oder unzutreffende Angaben im Rahmen der Antragstellung bzw. das Versäumen der Mitteilung maßgeblicher Veränderungen während des Wohngeldbezuges nicht nur die Aufhebung / Änderung des Leistungsanspruches zur Folge haben, sondern ggf. auch Bußgelder oder Strafverfahren zur Folge haben können.
Kontaktdaten
Telefon | +49 331 289-3907 |
---|---|
Telefax | +49 331 289-3902 |
E-Mail-Adresse | WohngeldRathaus.Potsdamde |
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Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise über alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert der im Antrag aufgeführten Personen, wie z. B Einkommen, Unterhaltsleistungen, Kapitarerträge (Zinsen) etc.
- Miet- oder Nutzungsvertrag (nur bei Mietzuschuss)
- Grundsteuerbescheide (nur bei Lastenzuschuss)
- Belastungen, die sich aus Kreditverträgen ergeben
- Nachweise über die Zahlung von Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung sowie Steuern
- Nachweis erhöhter Werbungskosten, wie z. B. Fahrtkosten bei Berufspendlern
- Nachweis der Schwerbehinderung
- Nachweis über "Getrenntlebend" (erhältlich beim Finanzamt)
- Erklärung, ob eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) vorliegt (Formular "Wohngeld - Erklärung Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft")
- ggf. BAföG-Bescheid
- ggf. "Negativbescheid Wohngeld" der vorherigen Gemeinde (nur bei Zuzug nach Potsdam)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Wohngeldgesetz (WoGG)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz (WoGVwV)
Wohngeldverordnung (WoGV)
Sozialgesetzbuch I (SGB I)
Sozialgesetzbuch X (SGB X)
Landeshaushaltsordnung (LHO)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Einkommenssteuergesetz (EStG)
durchschnittliche Bearbeitungszeit
Ab der Vorlage aller wohngeldrelevanten Unterlagen wird ein Wohngeldantrag in der Regel innerhalb von 4 Wochen abgearbeitet. Voraussetzung für eine zeitnahe Bearbeitung des Antrages ist die Abgabe der vollständigen Unterlagen.
Formulare Mietzuschuss
- Wohngeld (Mietzuschuss) - Erstantrag (PDF | 360,73 KB)oder
- Wohngeld (Mietzuschuss / Lastenzuschuss) - Weiterleistungsantrag / Erhöhungsantrag (PDF | 269,42 KB)und
- Wohngeld - Verdienstbescheinigung zum Antrag (PDF | 354,8 KB)und
- Wohngeld - Erklärung Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (PDF | 10,62 KB)
Formulare Heimbewohner
Formulare Lastenzuschuss (für Eigentümer einer Wohnung oder eines selbstgenutzten Eigenheimes)
- Wohngeld (Lastenzuschuss) - Erstantrag (PDF | 365,81 KB)oder
- Wohngeld (Mietzuschuss / Lastenzuschuss) - Weiterleistungsantrag / Erhöhungsantrag (PDF | 269,42 KB)und
- Wohngeld (Lastenzuschuss) - Bescheinigung über Aufnahme von Fremdmitteln (PDF | 111,71 KB)und
- Wohngeld (Lastenzuschuss) - Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (PDF | 141,19 KB)und
- Wohngeld - Verdienstbescheinigung zum Antrag (PDF | 354,8 KB)und
- Wohngeld - Erklärung Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (PDF | 10,62 KB)
Weitere Links
- Wohngeld - Angaben zur unverbindlichen Probeberechnung (PDF | 13,55 KB)
- WohngeldrechnerMit Hilfe des Wohngeldrechners haben Sie die Möglichkeit vorab kostenfrei die ungefähre Höhe des Ihnen zustehenden Wohngeldes zu ermitteln.
- Wohngeldrecht 2020 - Broschüre des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000007860.php
- Druckdatum
- 19.01.2021 02:37