Mögliche erforderliche Unterlagen (keine abschließende Aufzählung)
- vollständig ausgefülltes und nach Möglichkeit unterschriebenes Antragsformular (siehe Formulare)
- Antragsteller ist immer der Mieter, der den Mietvertrag abgeschlossen hat (die Wohnung muss sich im Stadtgebiet Potsdam befinden)
- ggf. "Negativbescheid Wohngeld" der vorherigen Gemeinde (nur bei Zuzug nach Potsdam)
Für die Personenangaben:
- Kopie Personalausweis (Vor- und Rückseite) aller Haushaltsmitglieder bzw. Pass und Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (grüne Karte) und Geburtsurkunden aller Kinder
- Erklärung, ob eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) vorliegt (Formular "Wohngeld - Erklärung Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft" oder Formblatt Haushaltszugehörigkeit) siehe Formulare
Für die Ermittlung der zu berücksichtigenden Miete:
- Miet- oder Nutzungsvertrag (nur bei Mietzuschuss)
In der Regel Seite 1, 2 und letzte Seite mit Unterschriften Vermieter und Mieter
- Derzeitige Zusammensetzung der Miete vom Vermieter (ist in der Regel das aktuelle Mieterhöhungsschreiben des Vermieters oder die Seite der Mieterhöhung neu alt Ihrer Betriebskostenabrechnung)
- Nachweis der Mietzahlung nicht älter als 2 Monate (Kontoauszug)
Einkommensermittlung:
- Arbeitsvertrag, wenn es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt
- Lückenloser Einkommensnachweis (die letzten 6 Verdienstbescheinigungen bei schwankendem Einkommen & 3 Verdienstbescheinigungen bei gleichbleibendem Einkommen
- Nachweis von Sonderzahlungen innerhalb der letzten 12 Monate (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
- aktueller Rentenbescheid (vollständig)
- vollständiger Bewilligungsbescheid Arbeitslosengeld I oder II oder Grundsicherungs- und andere Sozialleistungen
- ggf. BAföG-Bescheid + Studienbescheinigung + Zahlungsnachweis Semestergebühren / BAB- Bescheid + Ausbildungsvertrag
- Elterngeldbescheid (vollständig)
- Unterhaltsleistungen, Kapitalerträge (Zinsen) etc.
- Nachweise über die Zahlung von Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung sowie Steuern
- Nachweis erhöhter Werbungskosten, wie z. B. Fahrtkosten bei Berufspendlern
- Nachweis der Schwerbehinderung und ggf. Nachweis Pflegebedürftigkeit
- Nachweis über "Getrenntlebend" (erhältlich beim Finanzamt)
für Selbstständige sind folgende Unterlagen zusätzlich erforderlich:
- Versicherungspolicen (Kranken- / Rentenversicherung oder Lebensversicherung)
Für die Ermittlung der zu berücksichtigenden Belastung (Lastenzuschuss):
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug oder Kaufvertrag)
- Grundsteuerbescheide (nur bei Lastenzuschuss)
- Nachweis der geleisteten Raten (nicht älter als 2 Monate)
- Fremdmittelbescheinigung
Hinweis:
Zur Vermeidung der rechtswidrigen Inanspruchnahme des Wohngeldes wird der automatisierte Datenabgleich im Wohngeldverfahren nach § 33 Absatz 5 Wohngeldgesetz (WoGG) bundesweit durchgeführt.
Die Wohngeldbehörde wird regelmäßig für Zeiträume, für die Wohngeld bewilligt wurde, im Wege des Datenabgleiches überprüfen:
- ob zum Haushalt rechnende Personen folgende Leistungen beantragt haben
- Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Zuschüssen nach § 27 Absatz 3 Sozialgesetzbuch II
- Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII;
- ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht oder bestand;
- ob und in welcher Höhe Leistungen der Renten- und Unfallversicherung gezahlt worden sind;
- ob und in welcher Höhe vom Steuerabzug freigestellte Kapitalerträge erzielt wurden;
- ob ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied nicht mehr in der Wohnung gemeldet ist, für die Wohngeld geleistet wurde.
Bitte beachten Sie, dass unvollständige und / oder unzutreffende Angaben im Rahmen der Antragstellung bzw. das Versäumen der Mitteilung maßgeblicher Veränderungen während des Wohngeldbezuges nicht nur die Aufhebung / Änderung des Leistungsanspruches zur Folge haben, sondern ggf. auch Bußgelder oder Strafverfahren zur Folge haben können.