Leistungen nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) 

Kurzbeschreibung

Alle Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien, deren ständiger Wohnsitz im Land Brandenburg ist und sie die gymnasiale Oberstufe an einem Gymnasium, einer Gesamtschule bzw. einem beruflichen Gymnasium oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule (OSZ) besuchen, sind anspruchsberechtigt.

Beschreibung

Die Brandenburgische Ausbildungsförderung erhalten Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien, deren Eltern folgende Leistungen erhalten:

  • žKinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz
  • Wohngeld
  • Bürgergeld
  • Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie 

Die Förderung soll den Abschluss eines zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder zur Fachhochschulreife ("2-jähriges Fachabitur") führenden Bildungsganges ermöglichen.

Die Höhe der Förderung beträgt monatlich 125,00 EUR und wird nicht als Einkommen angerechnet.

Die Ausbildungsförderung ist eine zweckbestimmte Förderung für im Zusammenhang mit dem Schulverhältnis entstehende Bedarfe, z.B. Fachbücher, Nachschlagewerke oder andere schulische Hilfsmittel zu decken.