Inhalt anspringen

Startseite des Serviceportals

Leistungen nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)

Alle Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien, deren ständiger Wohnsitz im Land Brandenburg ist und sie die gymnasiale Oberstufe an einem Gymnasium, einer Gesamtschule bzw. einem beruflichen Gymnasium oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule (OSZ) besuchen, sind anspruchsberechtigt.

Erläuterungen und Hinweise