Die Brandenburgische Ausbildungsförderung erhalten Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien, deren Eltern folgende Leistungen erhalten:
- Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz
- Wohngeld
- Bürgergeld
- Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie
Die Förderung soll den Abschluss eines zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder zur Fachhochschulreife ("2-jähriges Fachabitur") führenden Bildungsganges ermöglichen.
Die Höhe der Förderung beträgt monatlich 125,00 EUR und wird nicht als Einkommen angerechnet.
Die Ausbildungsförderung ist eine zweckbestimmte Förderung für im Zusammenhang mit dem Schulverhältnis entstehende Bedarfe, z.B. Fachbücher, Nachschlagewerke oder andere schulische Hilfsmittel zu decken.