Beschreibung
Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe:
- Eintägige Ausflüge und mehrtätige Kita- bzw. Klassenfahrten
- Persönlicher Schulbedarf*
- Schülerbeförderung
- Angemessene Lernförderung
- Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Kita, dem Hort oder der Schule
- Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
* Diese Leistung betrifft nur Leistungsempfänger nach WoGG, BKGG (KiZ). Leistungsbezieher nach dem SGB II erhalten den persönlichen Schulbedarf über das Jobcenter der Landeshauptstadt Potsdam. Leistungsbezieher nach dem SGB XII und AsylbLG erhalten diese Leistung über die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre aus Familien, die folgende Leistungen beziehen:
- Bürgergeld oder Sozialgeld (SGB II)
- Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG mit analogen Ansprüchen nach dem SGB XII
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)