Für die Bewilligung von Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ist ein Anerkennungsverfahren von der Rehabilitierungsbehörde des Landes Brandenburg (siehe Downloads / Links) erforderlich.
Voraussetzungen für die Bewilligung von Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz :
- Anerkennung als Opfer von SED-Unrecht durch die Rehabilitierungsbehörde des Landes Brandenburg
- geringes Einkommen auf Sozialhilfeniveau
- persönliches Erscheinen
(Sie können auch einen Dritten zur Antragstellung bevollmächtigen.)