Bewilligung von Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag auf Bewilligung von Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
- Bescheid der Rehabilitierungsbehörde der Landesregierung Brandenburg
- Miet- oder Nutzungsvertrag der Wohnung
- Nachweise über alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert der im Antrag aufgeführten Personen
Gebühren
keine
Fristen
-
ca. 4 Wochen (wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen)