Bewilligung von Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz 

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag auf Bewilligung von Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
  • Bescheid der Rehabilitierungsbehörde der Landesregierung Brandenburg 
  • Miet- oder Nutzungsvertrag der Wohnung
  • Nachweise über alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert der im Antrag aufgeführten Personen

Gebühren

keine

Fristen

  • ca. 4 Wochen (wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen)