Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung – allgemeine Heilpraktikererlaubnis
Beschreibung
Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Die Erteilung dieser Heilpraktikererlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Vorbedingungen des Antragstellers voraus, darunter auch eine Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam führt im Auftrag des zuständigen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) die uneingeschränkte und beschränkte Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung für das gesamte Land Brandenburg durch.
Zuständig für die Antragstellung sowie die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist grundsätzlich das Gesundheitsamt, in deren Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Sinne des Melderechtes hat.
Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung:
- Die Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil.
- Der schriftliche Teil wird vor dem mündlich-praktischen Teil durchgeführt. Der schriftliche und der mündlich-praktische Teil der Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung stellen eine Einheit dar; bei Nichtbestehen eines Teils gilt die gesamte Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung als erfolglos abgelegt.
- Eine Einladung zur schriftlichen Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung erhalten Sie 4 Wochen vor dem Termin.
- Der schriftliche Teil der Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung besteht aus 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (multiple-choice). Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten. Wenn Sie mindestens 45 Fragen (75 %) richtig beantwortet haben, werden Sie zum mündlich-praktischen Teil zugelassen.
- Die mündlich-praktische Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung dauert pro Person ca. 30 bis 45 Minuten. Die Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung wird in Verantwortung des Amtsarztes oder der Amtsärztin der Landeshauptstadt Potsdam unter Vorsitz eines Arztes oder einer Ärztin des Öffentlicher Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam durchgeführt. Zwei gutachtlich mitwirkende Heilpraktiker oder Heilpraktikerinnen werden als Beisitzer durch den Amtsarzt oder die Amtsärztin berufen. Die Berufsverbände der Heilpraktiker können dem Amtsarzt oder der Amtsärztin der Stadt Potsdam Heilpraktiker für die Teilnahme an der Überprüfung vorschlagen.
- Das Ergebnis wird Ihnen gleich im Anschluss mitgeteilt, im Fall des Nichtbestehens erfahren Sie auch die maßgeblichen Entscheidungsgründe. Die zuständige untere Verwaltungsbehörde wird über das Ergebnis der Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung informiert. Von dort erhalten Sie dann einen schriftlichen Bescheid.
Der schriftliche Teil der Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung erstreckt sich auf folgende Sachgebiete:
- Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der übertragbaren Krankheiten, der Stoffwechselkrankheiten, der Herzkrankheiten, der degenerativen Erkrankungen, der bösartigen Neubildungen sowie seelischer Erkrankungen
- Deutung grundlegender Laborwerte
- grundlegende Kenntnisse der Anatomie und Physiologie einschließlich der pathologischen Anatomie und Pathophysiologie
- Hygiene, Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen
- Erkennung und Erstversorgung akuter lebensbedrohender Zustände und Notfälle
- Berufs- und Gesetzeskunde, insbesondere rechtliche Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde
- Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers
Der mündlich-praktische Teil der Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung erstreckt sich, zusätzlich zu den oben genannten Punkten, auf folgende Sachgebiete:
- Technik der Anamneseerhebung, Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchungen (z.B. Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung)
- diagnostische Verfahrensweisen
- Injektionstechnik
Termine:
Den schriftlichen Teil der Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung führt das Land Brandenburg einheitlich durch, und zwar jeweils:
- am dritten Mittwoch im März
(Anmeldungszeitraum vom 01.Dezember bis 31. Dezember des Vorjahres) - am zweiten Mittwoch im Oktober
(Anmeldungszeitraum vom 01. Juli bis 31. Juli des laufenden Jahres)
Akteneinsicht:
Wenn Sie Akteneinsicht nehmen wollen, setzen Sie sich bitte mit der Landesgeschäftsstelle für Heilpraktikerüberprüfungen in Verbindung. Die Möglichkeit der Akteneinsicht endet mit dem Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Bescheid des zuständigen Gesundheitsamtes).
Sprechzeiten
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 16:00 Uhr |
Besucheranschrift
Haus 1
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Kontaktdaten
Telefon | +49 331 289-2359 |
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+49 331 289-2362 | |
+49 331 289-3573 | |
Telefax | +49 331 289-843809 |
E-Mail-Adresse | heilpraktikerueberpruefungrathaus.potsdamde |
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Erforderliche Unterlagen
Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie:
- das 25. Lebensjahr vollendet haben
- mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben
- die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen
- sich einer Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam unterziehen
Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.
Sie stellen Ihren Antrag zur Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung bei Ihrem, für Ihren Wohnort, zuständigen Gesundheitsamt im Land Brandenburg. Ihr persönliches Erscheinen bei der Antragstellung ist unbedingt erforderlich.
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wird auf Antrag erteilt. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Bei Vorliegen eines Reisepasses, ist eine aktuelle Meldebescheinigung zwingend erforderlich. - ein tabellarischer Lebenslauf
- ein amtliches Führungszeugnis der Belegart OB (= Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG)
Ausstellungsdatum: nicht früher als 1 Monat vor Antragsstellung - eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- eine ärztliche Bescheinigung, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der antragstellenden Person infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte die für die Berufsausübung als Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt
Ausstellungsdatum: nicht früher als 1 Monat vor Antragsstellung - ein Nachweis darüber, dass die antragstellende Person mindestens die Volksschule (d.h. die achte Schulklasse) abgeschlossen hat
Bei der Antragstellung müssen Sie außerdem angeben:
- ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde Sie zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt haben
- ob Sie die allgemeine Heilpraktikererlaubnis oder eine auf dem Gebiet der Psychotherapie oder der Physiotherapie beschränkte Erlaubnis beantragen
Gebühren
Die Landeshauptstadt Potsdam wird gemäß §§ 4 Abs. 2, 5 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG Bbg) in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1, 5 Abs.1 Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam dazu berechtigt Gebühren zu erheben.
Durch die Landeshauptstadt Potsdam wird nach §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 sowie 13 des Gebührengesetzes Brandenburg (GebGBbg) vom 07. Juli 2009 (GVBI. I/09, [Nr. 11], S. 246) in Verbindung mit der Gebührenordnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (GebOMSGIV) vom 18. Dezember 2023 (GVBI II/23, [Nr. 80]) eine Überprüfungsgebühr erhoben.
Zuzüglich fällt eine Auslage für die schriftliche Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung gemäß § 9 Satz 2 Nr. 7 GebGBbg an.
Die Überprüfungsgebühren betragen somit:
für die schriftliche Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung insgesamt 372,00 €
für die mündlich-praktische Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung 357,00 €
für die Erlaubniserteilung zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde 106,00 €
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Bei einem fristgerechten Rücktritt / Antragsrücknahme bis 14 Kalendertage vor dem Überprüfungstermin wird eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 53,00 € erhoben. Im Übrigen erfolgt die Rückerstattung der jeweiligen Überprüfungsgebühr.
Dies gilt ebenfalls bei rechtzeitiger Vorlage (spätestens am Überprüfungstag) der Bescheinigung zur Prüfungsunfähigkeit (Ärztliche Bescheinigung).
Bei einem unentschuldigten Fernbleiben bzw. nicht fristgerechten Rücktritt gilt die Überprüfung als nicht bestanden und der Antrag wird kostenpflichtig abgelehnt. Näheres regelt entsprechender Gebührenbescheid.
Die Gebühr für die schriftliche und mündlich-praktische Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung überweisen Sie bitte entsprechend der Fälligkeiten unter Angabe des Verwendungszweckes an die
Landeshauptstadt Potsdam Stadtkasse
IBAN: DE 65 1605 0000 3502 2215 36
BIC: WELADED 1PMB
Verwendungszweck: PK: 46999985 / Vor-und Zuname des Prüflings
Wenn Sie die entsprechend zu zahlende Gebühr für die schriftliche Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung fristgerecht eingezahlt haben, erhalten Sie etwa vier Wochen vor dem Überprüfungstermin eine schriftliche Einladung.
Bitte beachten Sie den angegebenen Einzahlungszeitraum. Verspätet eingehende Zahlungen können nicht berücksichtigt werden.
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (Gebührenordnung MSGIV - GebOMSGIV)
Bundesministerium für Gesundheit – Bekanntmachung von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und –anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)
Weitere Informationen
Berufsbezeichnung:
Der Inhaber einer uneingeschränkten Erlaubnis führt die Bezeichnung "Heilpraktiker" bzw. "Heilpraktikerin".
Formulare
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Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Chevallier | +49 331 289-2359 | |
Frau Zimmer | +49 331 289-2362 |
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000008102.php
- Druckdatum
- 23.11.2024 10:31