Heilpraktikerüberprüfung - allgemeine Heilpraktikererlaubnis 

Erforderliche Unterlagen

Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie:

  • das 25. Lebensjahr vollendet haben 
  • mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben
  • die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen
  • sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen

Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.

Sie stellen Ihren Antrag zur Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung bei Ihrem, für Ihren Wohnort, zuständigen Gesundheitsamt im Land Brandenburg. Ihr persönliches Erscheinen bei der Antragstellung ist unbedingt erforderlich.

Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wird auf Antrag erteilt. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. gültiger Personalausweis oder Reisepass
  2. ein tabellarischer Lebenslauf
  3. ein amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 1 Monat)
  4. eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  5. eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 1 Monat), wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der antragstellenden Person infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte die für die Berufsausübung als Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt
  6. ein Nachweis darüber, dass die antragstellende Person mindestens die Volksschule (d.h. die achte Schulklasse) abgeschlossen hat

Bei der Antragstellung müssen Sie außerdem angeben:

  • ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde Sie zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt haben
  • ob Sie die allgemeine Heilpraktikererlaubnis oder eine auf das Gebiet der Psychotherapie oder Physiotherapie beschränkte Erlaubnis beantragen

Gebühren

319,00 Euro - Schriftliche Überprüfung (Fälligkeit im entsprechenden Anmeldezeitraum)

346,00 Euro - Mündliche Überprüfung (Fälligkeit nach bestandener schriftl. Überprüfung)

102,00 Euro - Erlaubniserteilung zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung

 51,00 Euro - Gebühr bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrags gemäß § 1 Abs. 1 und 3, § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 17 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg vom 07.07.2009 (GVBl. I/09, Nr. 11 S. 246)

Die Einzahlung der Gebühr für die schriftliche und mündliche Kenntnisüberprüfung überweisen Sie bitte entsprechend der Fälligkeiten unter Angabe des Verwendungszweckes an die

  • Stadtkasse der Landeshauptstadt Potsdam
  • Bankverbindung: Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam,
    IBAN:  DE65 160500003502221536
    BIC:    WELADED1PMB

Verwendungszweck: PK: 46999985 / HPÜ / Vor-und Zuname des Prüflings

Wenn Sie die entsprechend zu zahlende Gebühr für die schriftliche Überprüfung fristgerecht eingezahlt haben, gelten Sie als zugelassen und erhalten etwa vier Wochen vor dem Überprüfungstermin eine schriftliche Einladung.

Bitte beachten Sie den angegebenen Einzahlungszeitraum. Verspätet eingehende Zahlungen können nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen

Berufsbezeichnung:

Der Inhaber einer uneingeschränkten Erlaubnis führt die Bezeichnung "Heilpraktiker" bzw. "Heilpraktikerin".