Artenschutz
Erforderliche Unterlagen
Für in den Sommermonaten in seltenen Einzelfällen vorkommenden, erheblichen Beeinträchtigungen durch Hornissen-, Wildbienen- oder Hummelnester nutzen Sie bitte das gesonderte Antragsformular
- „Artenschutz (Ausnahmegenehmigung bei Hornissen, Wildbienen, Hummeln) - Antrag"
Für Anträge auf Ausnahmegenehmigung von den Verboten des besonderen Artenschutzes verwenden Sie bitte bei Betroffenheit von besonders bzw. streng geschützten Tierarten das Formular
- „Artenschutz (Ausnahmegenehmigung allgemein) - Antrag"
- Wegen der erforderlichen Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände bitten wir, die Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Gebühren
Der in der Gebührenordnung enthaltene Rahmensatz bewegt sich zwischen 30,00 bis 1.500,00 Euro.
Die Gebühr bemisst sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Dabei wird als Stundensatz 51,00 Euro zugrunde gelegt.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG)
Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG)
Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV)
Verordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung - NatSchZustV)
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)
Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV)