Beschreibung
- Die Errichtung und Nutzung von Brunnen für Bewässerungszwecke und Brauchwassernutzung bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
- Die geplante Errichtung von Brunnen ist grundsätzlich anzuzeigen.
- Erfolgt die Errichtung der Brunnen innerhalb eines baugenehmigungspflichtigen Vorhabens, so sind die Unterlagen innerhalb des Bauantrages mit einzureichen.
Wasserrechtliche Erlaubnisse und Stellungnahmen für die Förderung von Grundwasser für Bewässerung von Garten- und Grünland, Brauchwasser und Kühlwasser.
Details
Erforderliche Unterlagen
- siehe Merkblatt
Gebühren
Rechtsgrundlage(n)
Wasserhaushaltsgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) (WHG)
Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam -
Wasserversorgungs- und -abgabensatzung (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | |
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4523 Arbeitsgruppe Untere Wasserbehörde |