Grundwasserbenutzung - Erdaufschlüsse (Grundwasserabsenkungen) 

Erforderliche Unterlagen

  • siehe Merkblatt

Fristen

Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.  

Rechtsgrundlagen

§49 Abs 1 Satz 2 WHG

§ 56 BbgWG

§49 Abs 1 Satz 2 WHG

§ 56 BbgWG

Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam -  Wasserversorgungssatzung

Verwaltungsvorschrift über Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen

Zuständige Stelle

Jeweils örtlich zuständige untere Wasserbehörden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.