Grundwasserbenutzung - Erdaufschlüsse (Grundwasserabsenkungen)
Erforderliche Unterlagen
Gem. § 35 BbgWG sind die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen mit den Antrag einzureichen
- siehe Merkblatt
Gebühren
Berechnung nach:
Gebührengesetz des Landes Brandenburg i.V.m.
Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV)
Fristen
Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.
Rechtsgrundlagen
Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam - Wasserversorgungssatzung
Verwaltungsvorschrift über Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen
Zuständige Stelle
Jeweils örtlich zuständige untere Wasserbehörden
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise
Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.