Beschreibung
- Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen durch Umsetzung der Rechtsverordnungen und der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zu den festgesetzten Trinkwasserschutzgebieten
- Erteilen von Befreiungen
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Details
Erforderliche Unterlagen
- siehe Merkblatt
Gebühren
Berechnung nach:
Gebührengesetz des Landes Brandenburg i.V.m. Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (GebOMLUV)
Rechtsgrundlage(n)
§ 52 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Öffnet in einem neuen Tab) (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
§ 15 Brandenburgisches Wassergesetz (Öffnet in einem neuen Tab) (BbgWG)
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab) (GebGBbg) i. V. m.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Herr Henning | Grundwasserschutz | Sachbearbeiter Grundwasserschutz (Trinkwasserschutzgebiete), Anlagen zur Niederschlagsversickerung (Rigolen, Mulden, etc.) | 0331 289-1799 |
Organisationseinheiten
Name | |
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4523 Arbeitsgruppe Untere Wasserbehörde |