Umkennzeichnung eines Fahrzeuges auf Wunsch / bei Verlust oder Diebstahl des(r) Kennzeichenschildes(er) 

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters (für Bürger, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Potsdam haben: mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Monat)
  • soweit vorhanden, das verbliebene Kennzeichenschild
  • gültige Hauptuntersuchung und ggf. Sicherheitsüberprüfung
  • eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
    Diese wird jedoch nur im Fall eines Versicherungswechsels benötigt oder wenn im Antragsverfahren festgestellt wird, dass die Erfassung wegen fehlender Daten notwendig wird. Die weitere Verfahrensweise wird im Einzelfall mit dem Sachbearbeiter vor Ort geklärt.
  • bei Vertretung durch einen Dritten: Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

bei Diebstahl zusätzlich:

  • polizeiliche Diebstahlanzeige

bei Verlust zusätzlich:

  • Abgabe einer Versicherung an Eides statt

Hinweis:
Sollte eine Versicherung an Eides statt erforderlich sein, ist das persönliche Erscheinen desjenigen erforderlich, der für den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verantwortlich ist. Diese Person muss unter Einreichung eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung die Versicherung an Eides statt abgeben.

bei Gewerbetreibenden zusätzlich:

  • die aktuelle Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr)

bei juristischen Personen zusätzlich:

  • der Handelsregisterauszug,
  • die Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr) oder die Bestätigung zum Firmensitz durch den Geschäftsführer oder Prokuristen
  • die Personalausweis- oder Reisepasskopie mit Meldebescheinigung des Vollmachtgebers

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Kfz-Angelegenheiten im Bürgerservicecenter nur für Privatpersonen durchgeführt werden!

Gebühren

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

30,00 Euro - Mindestgebühr Umkennzeichnung

30,70 Euro - Abnahme Versicherung an Eides statt

Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte
  • Kreditkarte

Bearbeitungsdauer

  • ca. 15 Minuten

Rechtsgrundlagen

§§ 9, 57 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

§ 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Voraussetzungen

Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin!

  • Hauptwohnsitz in Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark
  • alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
  • Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden