Sie möchten in der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Potsdam einen Vorgang zu Ihrem Fahrzeug bearbeiten lassen, verfügen aber nicht selbst über die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (z.B. wegen Sicherungsübereignung). Sobald vom Fahrzeughalter bzw. Antragsteller die Dokumente von der entsprechenden Stelle angefordert wurden, können Sie hier prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits in der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Potsdam vorliegt.
Die Sicherheitsverwahrung der Fahrzeugbriefe erfolgt ausschließlich in der Zulassungsbehörde.
(Eine Übergabe an das Bürgerservicecenter erfolgt nicht.) Zulassungen in Verbindung mit verwahrten Fahrzeugbriefen können dementsprechend nur durch die Zulassungsbehörde vorgenommen werden.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird nach 2 Wochen an den Sicherungsgeber wieder zurückgesandt, es sei denn dieser setzt andere Fristen.