Einige Wildarten wie z. B. Fuchs, Marder, Waschbär, Wildschweine sind sehr anpassungsfähig und haben gelernt, in menschlichen Ansiedlungen wie Ortschaften
zu leben. Kenntnisse über die jeweilige Wildart und dessen Lebensweise könnten hilfreich sein und würden das Entstehen von Problemen verhindern.
Für viele Wildarten ist in den betroffenen Gebieten auch das Nahrungsangebot reichlich vorhanden, da der Mensch meist unbewusst dieses durch direkte Fütterung, Komposthaufen, Hunde- und Katzenfutter, fördert.
Folge ist eine grundsätzliche Überpopulation. Das Gleichgewicht der Natur - nur die starken und gesunden Individuen überleben - wird hier durch übermäßigen Eingriff des Menschen gestört.
Bei der Einhaltung des Fütterungsverbotes und durch die Anwendung wirksamer Schutzmaßnahmen können wir Menschen ganz gut mit Wildtieren in der Nachbarschaft zusammenleben.
Wenn es trotz der vorhandenen ausreichenden Schutzmaßnahmen zu Schäden an Grund und Boden z.B. an einer Gartenfläche kommen, so können der Eigentümer oder dessen Beauftragter bei der Unteren Jagdbehörde einen schriftlichen Antrag auf Erlaubnis von Jagdhandlungen (durch Schussabgabe oder Aufstellen einer Lebens Fang Falle) auf ihren befriedeten Bezirken bei der Unteren Jagdbehörde stellen.
Durch die Untere Jagdbehörde wird dann geprüft, ob und wie eine Bejagung unter Beachtung der Sicherheit möglich ist.
Das Einfangen und das wieder Aussetzen von Wild ist verboten!
Im Vordergrund steht immer die Selbstverantwortung des Grundstückseigentümers!
Um Grundstücke vor Schäden durch Wild zu schützen, ist die Errichtung eines effektiv wildsicheren Zaunes (mindestens Drahtgeflecht-Zaun, 1,5 Meter hoch und im Grund verankert) angebracht. Der Zaun sollte bei entsprechender Höhe keinen Durchschlupf für das Wild bieten und wenn möglich oben einen nach außen gerichteten Überstand haben.