Lebenspartnerschaftsurkunde
Erforderliche Unterlagen
- Antrag Anforderung Personenstandsurkunde (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
- bei persönlicher Beantragung: Personalausweis / Reisepass im Original
- bei schriftlicher Beantragung: Personalausweis / Reisepass in Kopie
- ggf. Vollmacht bei Beantragung der Urkunde durch eine andere Person (mit Personalausweis- / Reisepasskopie des Antragstellers und Personalausweis im Original des Bevollmächtigten)
Hinweis:
Personenstandsurkunden werden an diejenigen Personen ausgestellt, die im Registereintrag genannt sind.
- bei Geburtsurkunden: Kind, Vater, Mutter
- bei Eheurkunden: Ehefrau, Ehemann
- bei Lebenspartnerschaftsurkunden: beide Lebenspartner
- bei Sterbeurkunden: hinterbliebener Ehegatte / Lebenspartner
Übrige Verwandte (z. B. Geschwister, Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen etc.) erhalten Urkunden nur, wenn ...
- sie eine Vollmacht des o. g. Personenkreises vorlegen oder
- ihr verwandtschaftliches Verhältnis anhand von Urkunden (bspw. Geburts- oder Eheurkunden) nachweisen.
Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher benötigt.
Andere Personen haben nur ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Gebühren
15,00 Euro - 1. Exemplar einer Urkunde
7,50 Euro - jedes gewünschte weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar
15,00 Euro - 1. Exemplar einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular) zur ausgestellten Urkunde
7,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Übersetzungshilfe
12,00 Euro - für jede begonnene Viertelstunde für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn keine Angaben zum sofortigen Auffinden gemacht werden können
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
Bei schriftlicher Beantragung erfolgt die Gebührenerhebung durch Gebührenbescheid. Dieser wird per Post zugesandt.
Rechtsgrundlagen
Fristen
- bei persönlicher Vorsprache kann die Urkunde sofort in Empfang genommen werden
- bei Postversand ca. 2 - 3 Wochen ab Antragseingang