Werbeanlagen an Denkmalen 

Beschreibung

An Einzeldenkmalen, in Denkmalbereichen sowie in der näheren Umgebung sind Werbeanlagen so zu gestalten, dass sie sich nach Größe, Farbe, Form und Werkstoff der Architektur des Bauwerkes sowie dem Orts- und Straßenbild anpassen.

Jede Veränderung des Denkmals, auch die Anbringung von Außenwerbung, ist erlaubnispflichtig.

Darüber hinaus gibt die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam Rahmenbedingungen zur Anbringung von Außenwerbung vor.

Wenn die geplante Werbeanlage 1m² nicht überschreitet, benötigen Sie lediglich eine denkmalrechtliche Erlaubnis.

Für die Beantragung benutzen Sie bitte das dazugehörige Formular.

Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie von uns eine denkmalrechtliche Erlaubnis in Form eines gebührenfreien Bescheides.

 

A C H T U N G

Wenn Sie eine Werbeanlage über 1m² planen, benötigen Sie eine sonderbehördliche Erlaubnis bzw. eine Baugenehmigung.

Ihr Ansprechpartner ist in diesem Fall die Bauaufsichtsbehörde.  Dort bekommen Sie auch Auskünfte zur Antragstellung.

Die dafür notwendigen Formulare finden Sie unter Downloads / Links.

Die Denkmalbehörde wird dann von der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des internen Stellungnahmeverfahrens beteiligt.

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-2629