Personenbeförderungen (Taxi- und Mietwagenkonzessionen) 

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen zur Durchführung von Personenbeförderungen:

  • Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung
    Der Antrag auf Erteilung der Fahrgastbeförderung ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Hauptwohnsitz) einzureichen. Der Bewerber muss im Besitz eines EU-Kartenführerscheines der Klasse B sein und das 21. Lebenjahr vollendet haben.

  • Ortskundeprüfung
    Für den erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung hat der Bewerber eine Ortskundeprüfung abzulegen. Hier ist nachzuweisen, dass er über ausreichende Ortskenntnisse verfügt. Die Ausbildung und Vorbereitung für diese Prüfung werden von der zuständigen Fahrschule erfolgen. Die Zeit und der Ort der Prüfung werden von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde festgelegt und können dort erfragt werden.

Erwerb einer Taxi- / Mietwagenkonzession:

  1. Der Antragsteller muss die gewerbliche Personenbeförderung beim Gewerbeamt anzeigen und im Falle eines Einzelunternehmers Inhaber der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung sein.

  2. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist formell zu stellen. Das entsprechende Formular ist bei der Straßenverkehrsbehörde kostenfrei erhältlich.

  3. Sowohl Taxi- als auch Mietwagenunternehmer müssen ihre persönliche, fachliche und finanzielle Zuverlässigkeit nachweisen.

    Hierzu sind folgende Unterlagen dem Antrag beizufügen:
  • Eigenkapitalbescheinigung
    Bescheinigung des Eigenkapitals durch ein Kreditinstitut, vereidigten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder eines Buchprüfers.

    Hinweis:
    Als Eigenkapital des Personenverkehrsunternehmers muss für das erste einzusetzdende Fahrzeug ein Wert in Höhe von 2.250,00 Euro bestätigt werden. Für jedes weitere einzusetzende Fahrzeug sind zusätzlich 1.225,00 Euro als Rücklage notwendig.

  • Bescheinigung in Steuersachen
    Zuständig ist das Finanzamt der Gemeinde, in der der Unternehmer seinen Wohnsitz hat.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
    Zuständig ist die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n)
    Bescheinigung über die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer.

  • Führungszeugnis
    Das Führungszeugnis ist im Bürgerservicecenter, Friedrich-Ebert-Str. 79 / 81 zu beantragen.

  • Auskunft vom Kraftfahrt-Bundesamt
    Die schriftliche Auskunft über den aktuellen Punktestand ist bei der Fahrerlaubnisbehörde, Helene-Lange-Str. 14 erhältlich.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) in Verbindung mit dem Richtsatzkatalog zum Gebührenverzeichnis und betragen für die auf 2 Jahre befristete Konzessionserteilung:

Taxi
150,00 Euro - für das 1. Fahrzeug
  40,00 Euro - für jedes weitere Fahrzeug

Mietwagen   
 60,00 Euro - für das 1. Fahrzeug
 30,00 Euro - für jedes weitere Fahrzeug

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Berufszugangsverordnung (BZugV)

Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen - Personenbeförderungskostenverordnung (PBefGKostV)

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

Taxiordnung Potsdam

Verordnung zur Festsetzung von Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Landeshauptstadt Potsdam zugelassenen Taxen - Taxitarifordnung - der Landeshauptstadt Potsdam

Fristen

3 Monate