Jagdschein - Änderung (Adressänderung)
Gebühren
Verwaltungsgebühr: 10,00 EUR
- Die Adressänderung ist gebührenfrei.
Fristen
Vier Wochen, nach Abschluss des Pacht- oder Erlaubnisvertrages
Verfahrensablauf
Einreichen eines schriftlichen Antrags bei der unteren Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin
Zuständige Stelle
Untere Jagdbehörde
Voraussetzungen
Änderungen auf Grund von Namenswechsel, Umzug oder Pachtverhältnissen, Eigenjagderwerb/-veräußerung, Jagderlaubnisse