Jagdschein - Änderung (Adressänderung) 

Gebühren

Verwaltungsgebühr: 10,00 EUR

  • Die Adressänderung ist gebührenfrei.

Fristen

Vier Wochen, nach Abschluss des Pacht- oder Erlaubnisvertrages

Verfahrensablauf

Einreichen eines schriftlichen Antrags bei der unteren Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin

Zuständige Stelle

Untere Jagdbehörde

Voraussetzungen

Änderungen auf Grund von Namenswechsel, Umzug oder Pachtverhältnissen, Eigenjagderwerb/-veräußerung, Jagderlaubnisse