Entsorgung von Elektroschrott (Elektroaltgeräte)

Gebühren

  • keine

Ergänzung Land Brandenburg:

Keine bei Abgabe im Handel (Stationär oder Online) oder am Wertstoffhof des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Bei Abholung von Elektroaltgeräten durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können Gebühren entstehen.

Weitere Informationen

  • Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.

Zuständige Stelle

öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Voraussetzungen

Ergänzung Land Brandenburg:

Handel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet (Endnutzer sollten sich vorab über Rücknahmepflichten informieren)

Rechtsbehelf

Ergänzung Land Brandenburg:

Rechtsbehelf ist dem jeweiligen Gebührenbescheid zu entnehmen.