Immissionsschutz – Ausnahmezulassung Sonntagsarbeit (FTG) / Betriebszeiten (32. BImSchV)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Sonntagsarbeit bzw. Ausnahme von den Betriebsverboten der 32. BImSchV und
- technische Datenblätter der Maschinen, welche eingesetzt werden sollen
Gebühren
nach Zeitaufwand für Ausnahme zur Sonntagsarbeit
20,00 - 1000,00 Euro für Ausnahme von den Betriebsverboten der 32. BImSchV
Fristen
1 - 2 Wochen
Rechtsgrundlagen
32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV)
Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG)
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)
Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (Gebührenordnung des Ministers des Innern - GebOMI)
Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV)