Antrag einer natürlichen Person
Für die Bearbeitung des Antrags sind für den / die Antragsteller/in und, soweit vorhanden, für den / die Betriebsleiter/in oder den / die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten folgende Unterlagen erforderlich:
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde Belegart "O".
-> Diese Auskünfte sind bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt unter dem Verwendungszweck: 0401-III-3214-10 04/B zu beantragen und dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis bis zum 31.12.2012 (§ 915a ZPO altes Recht, zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes und/oder der gewerblichen Niederlassung zu diesem Zeitpunkt)
- Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
- Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und Bescheinigung in Steuersachen des kommunalen Steueramtes (nicht älter als 3 Monate)
- Sachkundenachweis für Honorar-Finanzanlagenberater durch Nachweis erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gemäß § 34h Abs. 1 S. 4 GewO i. V. m. § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO, §§ 1 ff. FinVermV im Umfang der beantragten Erlaubnis, einer gleichgestellten Berufsqualifikation gemäß § 4 FinVermV oder eines ausländischen Berufsbefähigungsnachweises gem. § 5 FinVermV i. V. m. § 13c GewO (eigenständiges Verfahren)
Hinweis: Soweit Berufserfahrung zu belegen ist, reichen Sie bitte die Nachweise in Kopie ein.
- Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung für den Antragsteller nach § 34h Abs. 1 S. 4 GewO, § 34f Abs. 2 Nr. 3 GewO, §§ 9, 10 FinVermV
Antrag einer juristischen Person
Für die Bearbeitung des Antrags sind für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) und, soweit vorhanden, für den / die Betriebsleiter/in oder den / die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten, und die juristische Person selbst folgende Unterlagen erforderlich (Ausnahme Führungszeugnis - Unterlagen nicht für juristische Person selbst):
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben).
Bei juristischen Personen mit mehreren gesetzlichen Vertretern, sind die persönlichen Angaben für die Vertreter auf einem Beiblatt anzugeben.
- Führungszeugnis (für jeden gesetzlichen Vertreter) und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde Belegart "O".
-> Diese Auskunft ist bei dem zuständigen Gewerbeamt unter dem Verwendungszweck: 0401-III-3214-10 04/B zu beantragen und darf nicht älter als 3 Monate sein.
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis bis zum 31.12.2012 (§ 915a ZPO altes Recht, zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes und/oder der gewerblichen Niederlassung zu diesem Zeitpunkt)
- Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
- Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
- Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung für den Antragsteller nach § 34h Abs. 1 S. 4 GewO, § 34f Abs. 2 Nr. 3 GewO, §§ 9, 10 FinVermV
- Sachkundenachweis für Honorar-Finanzanlagenberater durch Nachweis erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gemäß § 34h Abs. 1 S. 4 GewO i. V. m. § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO, §§ 1 ff. FinVermV im Umfang der beantragten Erlaubnis, einer gleichgestellten Berufsqualifikation gemäß § 4 FinVermV oder eines ausländischen Berufsbefähigungsnachweises gem. § 5 FinVermV i. V. m. § 13c GewO (eigenständiges Verfahren)
Hinweis: Soweit Berufserfahrung zu belegen ist, reichen Sie bitte die Nachweise in Kopie ein.
- Soweit das Unternehmen beim Amtsgericht eingetragen ist, einen Auszug aus dem Register
- Gesellschaftervertrag für Gesellschaften in Gründung
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und Bescheinigung in Steuersachen des kommunalen Steueramtes (nicht älter als 3 Monate)