Restabfallentsorgung 

Beschreibung

Die Entsorgung des Restabfalls erfolgt über den dunkelgrauen Restabfallbehälter, in Ausnahmefällen auch über spezielle Restabfallsäcke.

Was gehört in den Restabfallbehälter?

Alle Abfälle, die nicht getrennt erfasst und entsorgt werden, gehören in den Restabfallbehälter. Dazu gehören unter anderem Aktenordner, kalte (!) Asche, Hygieneartikel, Scherben, Staubsaugerbeutel, Tapetenreste, Videokassetten, Fotos, Windeln, mineralisches Katzen- und Kleintierstreu oder erloschene Zigarettenkippen.

Was gehört nicht in den Restabfallbehälter?

Nicht eingefüllt werden dürfen Wertstoffe, die in die Blaue, Gelbe oder Biotonne gehören, heiße Asche oder andere glühende bzw. brennende Gegenstände, Bauabfälle wie z.B. Steine, Fliesen, Sanitärkeramik, Konstruktionsholz oder schadstoffhaltige Abfälle.

Behältergrößen und Abfuhrrhythmen

Folgende Behältergrößen und Abfuhrrhythmen stehen zur Verfügung: 

  • 60, 80 und 120 Liter-Behälter mit 14-täglicher oder vierwöchentlicher Entleerung
  • 240 Liter-Behälter mit wöchentlicher, 14-täglicher oder vierwöchentlicher Entleerung
  • 1100 Liter-Behälter mit 2x wöchentlicher, wöchentlicher oder 14-täglicher Entleerung

Als Richtwert empfehlen wir für Privathaushalte ein Volumen von ca. 10 Liter pro Person und Woche.

Wenn das Behältervolumen einmal nicht ausreicht

Die Stadt bietet für den Fall der Fälle spezielle 80-Liter-Restabfallsäcke der STEP an, die bei zahlreichen Vertriebsstellen gegen eine Gebühr zu erwerben sind. Eine aktuelle Liste der Vertriebsstellen finden Sie unter Downloads / Links.

Die Abholung und Entsorgung der Restabfallsäcke ist im Kaufpreis bereits enthalten. Der zugelassene Restabfallsack ist neben dem Restabfallbehälter am Entsorgungstag bereitzustellen.

Bitte beachten Sie:
Es ist unzulässig, Abfälle neben den Behältern abzustellen (außer in zugelassenen Restabfallsäcken der STEP). Auch das Überfüllen oder Einpressen von Abfällen in die Behälter ist nicht gestattet. Reicht das Behältervolumen dauerhaft nicht aus, ist ein größerer oder zusätzlicher Behälter zu beantragen oder der Leerungsrhythmus anzupassen. Nicht zugelassene Nebenablagerungen können durch die STEP registriert werden.

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-1796 (Abfallberatung)

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