Restabfallentsorgung
Kurzbeschreibung
- Hausmüll Entsorgung
- Regelungen zur Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben
- Entsorgungsangebote (z.B. angebotenes Behältervolumen und Abfuhrrhythmus) und deren Kosten unterscheiden sich je nach öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger
- Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (der jeweilige Landkreis oder die kreisfreie Stadt des Wohnorts)
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.
Die Entsorgung des Restabfalls erfolgt über den dunkelgrauen Restabfallbehälter, in Ausnahmefällen auch über spezielle Restabfallsäcke.
Was gehört in den Restabfallbehälter?
Alle Abfälle, die nicht getrennt erfasst und entsorgt werden, gehören in den Restabfallbehälter. Dazu gehören unter anderem Aktenordner, kalte (!) Asche, Hygieneartikel, Scherben, Staubsaugerbeutel, Tapetenreste, Videokassetten, Fotos, Windeln, mineralisches Katzen- und Kleintierstreu oder erloschene Zigarettenkippen.
Was gehört nicht in den Restabfallbehälter?
Nicht eingefüllt werden dürfen Wertstoffe, die in die Blaue, Gelbe oder Biotonne gehören, heiße Asche oder andere glühende bzw. brennende Gegenstände, Bauabfälle wie z.B. Steine, Fliesen, Sanitärkeramik, Konstruktionsholz oder schadstoffhaltige Abfälle.
Behältergrößen und Abfuhrrhythmen
Folgende Behältergrößen und Abfuhrrhythmen stehen zur Verfügung:
- 60, 80 und 120 Liter-Behälter mit 14-täglicher oder vierwöchentlicher Entleerung
- 240 Liter-Behälter mit wöchentlicher, 14-täglicher oder vierwöchentlicher Entleerung
- 1100 Liter-Behälter mit 2x wöchentlicher, wöchentlicher oder 14-täglicher Entleerung
Als Richtwert empfehlen wir für Privathaushalte ein Volumen von 10-15 Liter pro Person und Woche.
Wenn das Behältervolumen einmal nicht ausreicht
Die Stadt bietet für den Fall der Fälle spezielle 80-Liter-Restabfallsäcke der STEP an, die bei zahlreichen Vertriebsstellen gegen eine Gebühr zu erwerben sind. Eine aktuelle Liste der Vertriebsstellen finden Sie unter Downloads / Links.
Die Abholung und Entsorgung der Restabfallsäcke ist im Kaufpreis bereits enthalten. Der zugelassene Restabfallsack ist neben dem Restabfallbehälter am Entsorgungstag bereitzustellen.
Bitte beachten Sie:
Es ist unzulässig, Abfälle neben den Behältern abzustellen (außer in zugelassenen Restabfallsäcken der STEP). Auch das Überfüllen oder Einpressen von Abfällen in die Behälter ist nicht gestattet. Reicht das Behältervolumen dauerhaft nicht aus, ist ein größerer oder zusätzlicher Behälter zu beantragen oder der Leerungsrhythmus anzupassen. Nicht zugelassene Nebenablagerungen können durch die STEP registriert werden.
Kontaktdaten
Telefon | +49 331 289-1796 (Abfallberatung) |
---|---|
E-Mail-Adresse | abfallberatungrathaus.potsdamde |