Schadstoffentsorgung
Kurzbeschreibung
- Problemstoff Entsorgung
- Problemstoffe dürfen nicht als Restabfälle (Hausmüll) entsorgt werden, da sie Gesundheit und/ oder Umwelt gefährden können.
- Regelungen zur Entsorgung von Problemstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungs- sowie -gebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben
- Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Beschreibung
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:
- Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
- Quecksilberhaltigen Abfällen,
- Asbesthaltigen Abfällen,
- Altöl.
Schadstoffe sind gefährliche Abfälle und besonders gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe, die auf keinen Fall in den Restabfallbehälter gehören, sondern fachgerecht entsorgt werden müssen. Gefahrensymbole weisen auf ihre Gefährlichkeit hin.
Sie haben zwei Möglichkeiten zur Abgabe von Schadstoffen:
- Schadstoffannahmestellen auf den Wertstoffhöfen der STEP
- Schadstoffmobil (Termine, Standorte und Annahmebedingungen können im Schadstoffkalender nachgelesen werden. Diesen finden Sie unter Downloads / Links.)
Was gehört dazu?
Zu den Schadstoffen gehören Altfarben und -lacke (nicht ausgehärtet), Auto- und Haushaltsbatterien, Energiesparlampen, Thermometer, Drucker-Toner, Düngemittelreste, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Insektenschutzmittel, Haushaltschemikalien, Klebstoffe und Lösungsmittel.
Ausnahme: Altmedikamente zählen nicht zu den Schadstoffen. Dennoch sollten sie an den Schadstoffannahmestellen oder dem Schadstoffmobil sowie durch Rückgabe bei Apotheken einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.
Annahmebedingungen
- Schadstoffe sollten möglichst in Originalverpackungen abgegeben werden.
- Schadstoffe in sperrigen Verpackungen (Kanister u. ä.) oder mit einem Gewicht über 20 kg pro Abfallart werden nur in den zentralen Schadstoffsammelstellen angenommen.
Wer Abfälle vor dem Eintreffen des Schadstoffmobils an den bekannt gegebenen Standorten ablagert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Warten Sie bitte, bis das Schadstoffmobil am Standort angekommen ist und geben Sie Ihre Schadstoffe persönlich ab.
Kontaktdaten
Telefon | +49 331 289-1796 (Abfallberatung) |
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E-Mail-Adresse | abfallberatungrathaus.potsdamde |
Gebühren
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Rechtsgrundlagen
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Zuständige Stelle
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000015426.php
- Druckdatum
- 21.11.2024 23:56