Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte
Erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:
Einzelgewerbetreibender (natürliche Person)
- Personalausweis, Reisepass, Ausweis- oder Passersatz, ggf. Aufenthaltstitel
- Betriebskonzept
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“ bzw. europäisches Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart „9“
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
- Formular: Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung von Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG (für Personen, die in Ihrem Gewerbebetrieb für Aufgaben der Betriebsleitung und -beaufsichtigung, für Aufgaben im Rahmen der Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung, der Einlasskontrolle und der Bewachung zuständig sind, auch wenn diese nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zu Ihnen stehen)
- Formular: Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 13 ProstSchG (falls eine Person die Aufgaben der Stellvertretung übernimmt)
Gesellschaften (juristische Personen)
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- Kopie des Gesellschaftervertrages
- Betriebskonzept
- Personalausweis, Reisepass, Ausweis- oder Passersatz, ggf. Aufenthaltstitel
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“ für den/die gesetzlichen Vertreter, bzw. europäisches Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart „9“ sowohl für die Gesellschaft als auch den/die gesetzlichen Vertreter
- Formular: Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung von Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG (für Personen, die in Ihrem Gewerbebetrieb für Aufgaben der Betriebsleitung und -beaufsichtigung, für Aufgaben im Rahmen der Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung, der Einlasskontrolle und der Bewachung zuständig sind, auch wenn diese nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zu Ihnen stehen)
- Formular: Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 13 ProstSchG (falls eine Person die Aufgaben der Stellvertretung übernimmt)
Bei Beantragung einer Erlaubnis für eine Prostitutionsstätte:
- Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung inklusive Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Bescheinigung über mängelfreie Schlussabnahme
- Grundrisszeichnung (in 3-facher Ausführung)
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
Bei Beantragung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:
- Kopie der aktuellen Betriebszulassung (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
- aktuelles Foto des Fahrzeuges
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz von in der Prostitutions tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)
Brandenburgische Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz (BbgProstSchGZV)