Anzeige über die Aufstellung
- Vor- und Nachname des Fahrzeughalters und vollständiger Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeugs,
- Kraftfahrzeug- oder Schiffskennzeichen des Prostitutionsfahrzeugs,
- genaue Angabe des Aufstellungsortes,
- Dauer der Aufstellung und
- die Betriebszeiten.
Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe mit Betriebskonzept
- Kopie der Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes mit dem zugrundeliegenden Betriebskonzept
- Aus dem Betriebskonzept muss deutlich hervorgehen, ob das Fahrzeug über einen ausreichend großen Innenraum und über eine angemessene Innenausstattung verfügt.
Insbesondere muss das Prostitutionsfahrzeug so beschaffen sein, dass
- Türen jederzeit von innen geöffnet werden können,
- durch technische Vorrichtungen jederzeit Hilfe erreichbar ist,
- eine angemessene sanitäre Ausstattung und
- eine gültige Betriebszulassung vorhanden ist sowie
- das Fahrzeug sich in technisch betriebsbereiten Zustand befindet.
- gegebenenfalls wenn vorhanden auch die Kopie der Stellvertretererlaubnis
Anmeldebescheinigungen/ Aliasbescheinigungen
- Kopie der Anmeldebescheinigungen und/oder Aliasbescheinigungen aller voraussichtlich im Prostitutionsfahrzeug tätig werdenden Prostituierten
Vereinbarungen mit Prostituierten
- Kopie der mit den Prostituierten geschlossen Vereinbarungen/Verträge über die Nutzung des Fahrzeugs
Fotos des Prostitutionsfahrzeugs
- aktuelle Fotos (Außen- und Innenansicht) des Prostitutionsfahrzeugs
Gültige Betriebszulassung/ Nachweis für Betriebsfähigkeit
Nachweise über eine gültige Betriebszulassung und technische Betriebsfähigkeit für das Prostitutionsfahrzeug (zum Beispiel durch Kopie der letzten Hauptuntersuchung, Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I, Werkstattserviceheft, oder ähnliches)
Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:
- Erlaubnis nach § 12 ProstSchG für den Betrieb des Prostitutionsfahrzeuges
- aktuelles Foto des Prostitutionsfahrzeuges
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers oder Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wegeflächen
- Kopien der Anmelde- bzw. Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden
- Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen
Bei Betrieb des Prostitutionsfahrzeuges durch einen Stellvertreter:
- Stellvertretungserlaubnis nach § 13 ProstSchG