Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges 

Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:

  • Erlaubnis nach § 12 ProstSchG für den Betrieb des Prostitutionsfahrzeuges
  • aktuelles Foto des Prostitutionsfahrzeuges
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers oder Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wegeflächen
  • Kopien der Anmelde- bzw. Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden
  • Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen

Bei Betrieb des Prostitutionsfahrzeuges durch einen Stellvertreter:

  • Stellvertretungserlaubnis nach § 13 ProstSchG

Gebühren

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Ordnungsamt in Ihrem Landkreis beziehungsweise kreisfreien Stadt

Bearbeitungsdauer

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Ordnungsamt in Ihrem Landkreis beziehungsweise kreisfreien Stadt

Fristen

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Ordnungsamt in Ihrem Landkreis beziehungsweise kreisfreien Stadt

Rechtsgrundlagen

§ 21 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)  

§ 19 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)   

§ 21 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)  

§ 19 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)   

Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen wollen, zeigen Sie dies schriftlich an:

  • Erstellen Sie die Anzeige (gegebenenfalls ist ein Vordruck verfügbar, zum Beispiel für die Stadt Potsdam).
  • Fügen Sie die nötigen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Anzeige sowie die nötigen Unterlagen bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt ein.

Zuständige Stelle

Ordnungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg

Voraussetzungen

  • Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe
  • Geeignetheit des Aufstellungsortes
  • Volljährigkeit der anzeigenden Person und gegebenenfalls deren Stellvertretung

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Ordnungsamt in Ihrem Landkreis beziehungsweise kreisfreien Stadt, ob ein Anzeigeformular bereitsteht.

zum Beispiel Formular Stadt Potsdam: Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nach § 21 ProstSchG

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein