Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges

Erforderliche Unterlagen

Anzeige über die Aufstellung

  • Vor- und Nachname des Fahrzeughalters und vollständiger Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeugs,
  • Kraftfahrzeug- oder Schiffskennzeichen des Prostitutionsfahrzeugs,
  • genaue Angabe des Aufstellungsortes,
  • Dauer der Aufstellung und
  • die Betriebszeiten.
     

Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe mit Betriebskonzept

  • Kopie der Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes mit dem zugrundeliegenden Betriebskonzept
  • Aus dem Betriebskonzept muss deutlich hervorgehen, ob das Fahrzeug über einen ausreichend großen Innenraum und über eine angemessene Innenausstattung verfügt.
    Insbesondere muss das Prostitutionsfahrzeug so beschaffen sein, dass
    • Türen jederzeit von innen geöffnet werden können,
    • durch technische Vorrichtungen jederzeit Hilfe erreichbar ist,
    • eine angemessene sanitäre Ausstattung und
    • eine gültige Betriebszulassung vorhanden ist sowie
    • das Fahrzeug sich in technisch betriebsbereiten Zustand befindet.
  • gegebenenfalls wenn vorhanden auch die Kopie der Stellvertretererlaubnis

Anmeldebescheinigungen/ Aliasbescheinigungen

  • Kopie der Anmeldebescheinigungen und/oder Aliasbescheinigungen aller voraussichtlich im Prostitutionsfahrzeug tätig werdenden Prostituierten

Vereinbarungen mit Prostituierten

  • Kopie der mit den Prostituierten geschlossen Vereinbarungen/Verträge über die Nutzung des Fahrzeugs

Fotos des Prostitutionsfahrzeugs

  • aktuelle Fotos (Außen- und Innenansicht) des Prostitutionsfahrzeugs

Gültige Betriebszulassung/ Nachweis für Betriebsfähigkeit

Nachweise über eine gültige Betriebszulassung und technische Betriebsfähigkeit für das Prostitutionsfahrzeug (zum Beispiel durch Kopie der letzten Hauptuntersuchung, Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I, Werkstattserviceheft, oder ähnliches)

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:

  • Erlaubnis nach § 12 ProstSchG für den Betrieb des Prostitutionsfahrzeuges
  • aktuelles Foto des Prostitutionsfahrzeuges
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers oder Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wegeflächen
  • Kopien der Anmelde- bzw. Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden
  • Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen

Bei Betrieb des Prostitutionsfahrzeuges durch einen Stellvertreter:

  • Stellvertretungserlaubnis nach § 13 ProstSchG

Gebühren

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Ordnungsamt in Ihrem Landkreis beziehungsweise kreisfreien Stadt

Bearbeitungsdauer

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Ordnungsamt in Ihrem Landkreis beziehungsweise kreisfreien Stadt

Fristen

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Ordnungsamt in Ihrem Landkreis beziehungsweise kreisfreien Stadt

Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen wollen, zeigen Sie dies schriftlich an:

  • Erstellen Sie die Anzeige (gegebenenfalls ist ein Vordruck verfügbar, zum Beispiel für die Stadt Potsdam).
  • Fügen Sie die nötigen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Anzeige sowie die nötigen Unterlagen bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt ein.

Zuständige Stelle

Ordnungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg

Voraussetzungen

  • Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe
  • Geeignetheit des Aufstellungsortes
  • Volljährigkeit der anzeigenden Person und gegebenenfalls deren Stellvertretung

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Ordnungsamt in Ihrem Landkreis beziehungsweise kreisfreien Stadt, ob ein Anzeigeformular bereitsteht.

zum Beispiel Formular Stadt Potsdam: Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nach § 21 ProstSchG

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein