Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung
Beschreibung
Durch das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) vom 21. Oktober 2016 wurden erstmals umfassende Regelungen für das Prostitutionsgewerbe geschaffen.
Kernelement ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes. Die Erteilung der Erlaubnis ist an die Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen und an die Zuverlässigkeit der betreibenden Person gekoppelt.
Grundsätzlich betreibt ein Prostitutionsgewerbe, wer gewerbsmäßig, gegen Entgelt, Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er
- eine Prostitutionsstätte betreibt (hierunter fällt auch die Wohnungsprostitution),
- ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
- eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
- eine Prostitutionsvermittlung betreibt.
Sollten Sie das Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben wollen, benötigen Sie hierfür eine Stellvertretungserlaubnis.
Kontaktdaten
E-Mail-Adresse | prostitutionsangelegenheitenrathaus.potsdamde |
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Erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:
- Erlaubnis nach § 12 ProstSchG für die Organisation bzw. Durchführung der Prostitutionsveranstaltung
- Betriebskonzept insbesondere Ausführungen zu den räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen entsprechend § 20 i.V.m. § 18 Abs. 4 bzw, § 19 Abs. 5 ProstSchG
- Personalausweis, Reisepass, Ausweis- oder Passersatz, ggf. Aufenthaltstitel
- Veranstaltungskonzept
- Eigentumsnachweis oder Mietvertrag (bei Mietverhältnis die Einverständniserklärung des Eigentümers der Betriebsstätte bzw. des Betriebsfahrzeuges)
- Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung inklusive Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Bescheinigung über mängelfreie Schlussabnahme
- Kopien der Anmelde- bzw. Aliasbescheinigungen der bei der Veranstaltung voraussichtlich tätigen Prostituierten
- Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen
Bei der Durchführung der Veranstaltung durch einen Stellvertreter:
- Stellvertretungserlaubnis nach § 13 ProstSchG
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz von in der Prostitutions tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)
Brandenburgische Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz (BbgProstSchGZV)
Formulare
- ProstSchG - Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung nach § 20 (PDF | 78,28 KB)
- ProstSchG - Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 13 (PDF | 109,25 KB)
- ProstSchG - Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung von Personen nach § 25 Abs. 2 (PDF | 99,23 KB)
- ProstSchG - Antrag auf Erlaubniserteilung / Verlängerung nach § 12 (PDF | 98,38 KB)
Downloads / Links
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000017065.php
- Druckdatum
- 29.03.2024 11:16