Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung
Erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:
- Erlaubnis nach § 12 ProstSchG für die Organisation bzw. Durchführung der Prostitutionsveranstaltung
- Betriebskonzept insbesondere Ausführungen zu den räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen entsprechend § 20 i.V.m. § 18 Abs. 4 bzw, § 19 Abs. 5 ProstSchG
- Personalausweis, Reisepass, Ausweis- oder Passersatz, ggf. Aufenthaltstitel
- Veranstaltungskonzept
- Eigentumsnachweis oder Mietvertrag (bei Mietverhältnis die Einverständniserklärung des Eigentümers der Betriebsstätte bzw. des Betriebsfahrzeuges)
- Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung inklusive Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Bescheinigung über mängelfreie Schlussabnahme
- Kopien der Anmelde- bzw. Aliasbescheinigungen der bei der Veranstaltung voraussichtlich tätigen Prostituierten
- Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen
Bei der Durchführung der Veranstaltung durch einen Stellvertreter:
- Stellvertretungserlaubnis nach § 13 ProstSchG
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz von in der Prostitutions tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)
Brandenburgische Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz (BbgProstSchGZV)