Ob Ihr Berufsausbildungsabschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist, ist im Anerkennungsverfahren bei der für Ihren Beruf zuständigen Stelle zu ermitteln. Welche Stelle für Ihren Beruf zuständig ist, können Sie mit dem Anerkennungsfinder des Bundesinstitut für Berufsbildung in Erfahrung bringen: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php.
Ohne eine entsprechende Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit und des Migrationsamts Potsdam, ist Ihnen eine qualifizierte Beschäftigung nicht erlaubt. Mit einer Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung dürfen Sie grundsätzlich keine unqualifizierte Erwerbstätigkeit durchführen.
Bitte beachten Sie folgende Beratungsstellen:
Für Brandenburg:
IQ-Netzwerks Brandenburg und die Beratungsstelle für Fachkräfte des Ministeriums für Wirtschaft Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
Für Berlin:
https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/gleichwertigkeitsbescheide-fuer-nicht-reglementierte-landesrechtlich-geregelte-berufe.html
Grundvoraussetzungen:
- (in Deutschland anerkannter) Berufsausbildungsabschluss
- Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
- Lebensunterhaltssicherung (inkl. Krankenversicherung)
- Ausreichender Wohnraum