§28 Abs. 1 AufenthG – Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen
Kurzbeschreibung
Please note:
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Beschreibung
Der Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen ist nur bei der Kernfamilie (Eltern bei Minderjährigen, Kindern und Eheleuten) möglich.
Vor der Ersteinreise und Erstaufenthalt zum Zweck des Familiennachzugs oder der Eheschließung müssen die Familienangehörigen ein Visum bei der deutschen Botschaft im Heimatstaat beantragen. Die deutschen Auslandsvertretungen sind zudem die zuständigen Ansprechpartner zu Fragen der Erstbeantragung des Familiennachzugs. Bitte beachten Sie, dass Einreise und Aufenthalt zum Zweck des Familiennachzugs ohne entsprechendes Visum oder Falschangaben im Visumsverfahren über den Aufenthaltszweck der späteren Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entgegenstehen, §§ 6 Abs. 3, 5 Abs. 2 AufenthG.
Grundvoraussetzungen:
- Deutsche/r Ehepartnerin/Ehepartner, Sorgeberechtigung für ein deutsches Kind oder deutscher Elternteil
- Deutsche Sprachkenntnisse A1 (bei Eheleuten)
Hinweis des Migrationsamts Potsdam
Die Informationen auf dieser Website sind eine bloße Hilfestellung. Für die Vollständigkeit und Korrektheit der auf dieser Website stehenden Informationen besteht keine Gewähr. Die Vollständigkeit der bezeichneten Unterlagen bedeutet keine Erteilung des Aufenthaltstitels. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Daher können die angeforderten Unterlagen abweichen.
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Erforderliche Unterlagen
Folgendes müssen Sie zum Termin mitbringen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis)
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Gültiger Reisepass + Kopien (Datenblatt, Einreisevisum, Stempel, Etiketten)
- Anmeldung vom Bürgerservice
- Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung, nicht älter als 3 Monate (keine Chipkarte)
- Aktueller Wohnraumnachweis (Wohnraumformular des Migrationsamts Potsdam, ausgefüllt und gestempelt vom Hauseigentümer/Vermieter, Hauseigentümer müssen einen Grundbuchauszug vorlegen)
- Finanzierungs-/ Einkommensnachweise, ggf. der Ehepartnerin/ des Ehepartners
- Gemeinsame Erklärung der Eheleute füreinander (je Ehepartnerin/Ehepartner ein Formular)
- Nachweis über Teilnahme oder Abschluss an einem Sprach- oder Integrationskurs
- sonstiger Finanzierungsnachweis (z.B. Wohngeldbescheid, Jobcenterbescheid, BAföG-Bescheid)
- Bei Eheleuten:
- Heiratsurkunde – ggf. mit Übersetzung und Apostille
- Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit der Ehepartnerin/ des Ehepartners
- Bei Kindern:
- Geburtsurkunde – ggf. mit Übersetzung und Apostille
- Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit des Elternteils
- Bei Eltern:
- Geburtsurkunde – ggf. mit Übersetzung und Apostille
- Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung und Personensorgerecht
- Wenn Elternteil und Kind in getrennten Haushalten leben:
- Ausgefüllte Stellungnahme des anderen Elternteils
- Nachweis über Unterhaltszahlungen
Gebühren
- Ersterteilung: 100,00 Euro – für Minderjährige 50,00 Euro
- Verlängerung: 93,00 Euro – für Minderjährige 46,50 Euro
Zahlungsart
- EC-Karte oder Bar
Onlineantrag Aufenthaltstitel / digital form service residence permit
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000032335.php
- Druckdatum
- 04.12.2024 09:32