Einsichtnahme in rechtsgültige Bebauungspläne sowie Vorhaben- und Erschließungspläne
Erforderliche Unterlagen
Auszüge / Kopie von Planunterlagen beantragen Sie bitte schriftlich per Fax oder E-Mail. Die gewünschten Unterlagen werden Ihnen dann zugesandt (mit Rechnung).
Gebühren
- Keine Gebühren für Einsichtnahme
- Gebühren gemäß Verwaltungsgebührensatzung - für Auszüge / Kopien