Einsichtnahme in rechtsgültige Bebauungspläne sowie Vorhaben- und Erschließungspläne

Erforderliche Unterlagen

Auszüge / Kopie von Planunterlagen beantragen Sie bitte schriftlich per Fax oder E-Mail. Die gewünschten Unterlagen werden Ihnen dann zugesandt (mit Rechnung).

Gebühren

  • Keine Gebühren für Einsichtnahme
  • Gebühren gemäß Verwaltungsgebührensatzung - für Auszüge / Kopien