Antrag auf Beglaubigung einer Grundstücksteilung
Erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:
- Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)
- Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken
Gebühren
Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung
Rechtsgrundlagen
§ 20 Abs. 1 Buchstabe Nr. 2 des Brandenburgischen Vermessungsgesetztes (BbgVermG)
Verfahrensablauf
Voranfrage beim Grundbuchamt, Antrag formulieren, Beglaubigung des Antrags, Antragstellung beim Grundbuchamt, Teilung im Grundbuch eintragen
Zuständige Stelle
Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure
Bitte beachten
Der Bereich Finanzen und Grundstücke beglaubigt ausschließlich die Fälle einer Grundstücksteilung in Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen!
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie im Grundbuch eingetragen oder künftiger Eigentümer sind.