Antrag auf Beglaubigung einer Grundstücksteilung

Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:

  - Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)

  - Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken

Gebühren

Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung

Rechtsgrundlagen

§ 20 Abs. 1 Buchstabe Nr. 2 des Brandenburgischen Vermessungsgesetztes (BbgVermG)

Verfahrensablauf

Voranfrage beim Grundbuchamt, Antrag formulieren, Beglaubigung des Antrags, Antragstellung beim Grundbuchamt, Teilung im Grundbuch eintragen

Zuständige Stelle

Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure

Bitte beachten

Der Bereich Finanzen und Grundstücke beglaubigt ausschließlich die Fälle einer Grundstücksteilung in Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen!

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie im Grundbuch eingetragen oder künftiger Eigentümer sind.