Gutachterausschuss - Auskünfte Grundstücksmarkt, Bodenrichtwert![](/WEB-IES/citygov/img/blanc.gif)
Kurzbeschreibung
- Gutachterausschüsse erstellen auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken
- antragsberechtigt sind unter anderem Grundstückseigentümer, diesen gleichstehende Berechtigte sowie Inhaber anderer Rechte am Grundstück
- Anträge auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses zu richten
- Verkehrswertgutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist
- Verkehrswertgutachten sind kostenpflichtig
Beschreibung
Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.
Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist.
Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.
Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückeserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.
Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist.
Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Potsdam erteilt Auskünfte:
- über den Grundstücksmarkt in der Landeshauptstadt Potsdam, z.B. Wohnflächenpreise für Eigentumswohnungen und Eigenheime, Bodenwerte für Gärten, Marktanpassungsfaktoren usw.
- über Bodenrichtwerte für den Bereich der Landeshauptstadt Potsdam
- aus der Kaufpreissammlung für den Bereich der Landeshauptstadt Potsdam
- aus der Datensammlung (Nutzungsentgelte für Erholungs- bzw. Garagengrundstücke)
und verkauft Grundstücksmarktberichte und Bodenrichtwertkarten (Stichtag 31.12.1991 bis 01.01.2009) für den Bereich der Landeshauptstadt Potsdam. Neben einer kostenfreien Ansicht der Bodenrichtwerte mit Stichtag ab 01.01.2010 in unserem amtlichen Bodenrichtwertportal BORIS Land Brandenburg ist auch ein anmelde- und kostenfreier automatisierter Abruf der Bodenrichtwertauskunft als PDF-Dokument möglich. Über die Homepage der Brandenburger Gutachterausschüsse können die digitalen Grundstücksmarktberichte einschließlich der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten als PDF-Dokument anmelde- und kostenfrei abgerufen werden.
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für Grundstücke einer Bodenrichtwertzone. Er bezieht sich auf ein baureifes, ortsüblich erschlossenes Grundstück mit für dieses Gebiet typischen Eigenschaften. Abweichungen eines zu bewertenden Grundstückes in den wertbestimmenden Eigenschaften bewirken in der Regel Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Ähnliche Produkte / Dienstleistungen
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular für Auskunft über Bodenrichtwerte und Auszug aus den Grundstücksmarktberichten, wenn per Post oder E-Mail zugestellt werden soll
- Antragsformular für den Erwerb von Grundstücksmarktberichten bzw. historischen Bodenrichtwertkarten
- Antragsformular bei Auskunftsersuchen aus der Kaufpreissammlung
- Antragsformular bei Auskunftsersuchen aus der Datensammlung (Nutzungsentgelte)
Gebühren
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten setzen sich zusammen aus
- einer Gebühr für das Verkehrswertgutachten, die vom Wert des Wertermittlungsobjekts abhängt und
- den Auslagen für die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses.
Bitte erfragen Sie die Kosten bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
Land Brandenburg:
Die Kosten sind in der Brandenburgischen Gutachterausschuss-Gebührenordnung geregelt. Für ein Verkehrswertgutachten richtet sich die Höhe der Gebühr für das Verkehrswertgutachten nach dem Wert des Wertermittlungsobjekts.
Bitte erfragen Sie die Kosten bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
Ansicht bzw. automatisierter Abruf von Bodenrichtwertinformationen als PDF-Datei aus dem Bodenrichtwertportal
gebührenfrei
Erteilung von mündlichen Auskünften
gebührenfrei - für die erste Viertelstunde
16,00 Euro – je angefangene weitere Viertelstunde
Erteilung von schriftlichen und elektronischen Auskünften über Bodenrichtwerte und aus dem Grundstücksmarktbericht durch die Geschäftsstelle
16,00 Euro – je angefangene Viertelstunde
Grundstücksmarktbericht, Bodenrichtwertkarte
0,00 Euro – Download des Grundstücksmarktberichtes als PDF-Dokument über die Homepage der Brandenburger Gutachterausschüsse
46,00 Euro – Grundstücksmarktberichte (individuelle Bereitstellung in gedruckter Form)
Auszug aus der Bodenrichtwertkarte
16,00 Euro – bis DIN A4 im Papierformat bzw. als PDF-Datei
23,00 Euro – bis DIN A3 im Papierformat bzw. als PDF-Datei
30,00 Euro – bis DIN A2 als PDF-Datei
Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung
70,00 Euro – Grundgebühr je Auskunft mit bis zu 20 Vergleichsfällen über ein unbebautes Grundstück
85,00 Euro – Grundgebühr je Auskunft mit bis zu 20 Vergleichsfällen über ein bebautes Grundstück bzw. Wohnungs- und Teileigentum
5,00 Euro – je weiteren Vergleichsfall
60,00 bis 2.000,00 Euro – Auswertungen aus der Kaufpreissammlung
Erteilung von Auskünften aus der Datensammlung über vereinbarte Nutzungsentgelte gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 NutzEV
44,00 Euro – für bis zu drei Gemarkungen
22,00 Euro – je weiter drei Gemarkungen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Wertermittlungsobjekt ab. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.
- ca. 5 Werktage in Abhängigkeit vom Auftragsgegenstand
Fristen
keine
Rechtsgrundlagen
Brandenburgische Gutachterausschussverordnung (BbgGAV)
Brandenburgische Gutachterausschuss-Gebührenordnung (BbgGAGebO)
Auskunft aus der Kaufpreissammlung (AuskunftKPSVV)
Weitere Informationen
keine
Kontaktdaten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt ist für den Bereich der Stadt Potsdam zuständig. Dieser umfasst die Gemarkungen Potsdam, Babelsberg, Drewitz, Bornstedt, Bornim, Eiche, Grube, Nedlitz, Sacrow, Satzkorn, Groß Glienicke, Golm, Neu Fahrland, Fahrland, Marquardt, Uetz, Paaren, Gatow, Krampnitz und Kartzow.
Für das Potsdamer Umland sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Landkreis Potsdam-Mittelmark, im Landkreis Havelland bzw. im Land Berlin zuständig.
Unter Downloads / Links finden Sie weitere Informationen zu den Brandenburger Gutachterausschüssen.
Verfahrensablauf
- Zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens richten Sie bitte einen entsprechenden Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
- Zunächst erfolgt die Prüfung Ihrer Antragsberechtigung anhand der vorgelegten Unterlagen.
- Zur Vorbereitung des Gutachtens wird das Wertermittlungsobjekt (Grundstück) durch Mitarbeiter der Geschäftsstelle besichtigt, und die Unterlagen werden ausgewertet.
- Der Gutachterausschuss besichtigt das Wertermittlungsobjekt und beschließt den Verkehrswert.
- Das Gutachten wird fertiggestellt und an Sie versendet.
- Abschließend wird der Kostenbescheid versendet.
Zuständige Stelle
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Landkreisen und kreisfreien Städten
Voraussetzungen
Sie erhalten auf Antrag ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, wenn Sie
- Grundstückseigentümer,
- Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte,
- Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder
- Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist,
sind.
Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Verkehrswertgutachten, wenn
- die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden,
- die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder
- Gerichte und Justizbehörden
es beantragen.
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Land Brandenburg:
- Formulare: ja, auf der Homepage der Gutachterausschüsse verfügbar
keine
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt ist für den Bereich der Stadt Potsdam zuständig. Dieser umfasst die Gemarkungen Potsdam, Babelsberg, Drewitz, Bornstedt, Bornim, Eiche, Grube, Nedlitz, Sacrow, Satzkorn, Groß Glienicke, Golm, Neu Fahrland, Fahrland, Marquardt, Uetz, Paaren, Gatow, Krampnitz und Kartzow.
Für das Potsdamer Umland sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Landkreis Potsdam-Mittelmark, im Landkreis Havelland bzw. im Land Berlin zuständig.
Unter Downloads / Links finden Sie weitere Informationen zu den Brandenburger Gutachterausschüssen.
Formulare
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|---|
Frau Schmidt | Geschäftstellenleiterin Gutachterausschuss | +49 331 289-3183 | |
Frau Kroke | Auskunft | +49 331 289-3182 |
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000003703.php
- Druckdatum
- 30.06.2024 17:19