Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes 

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen für natürliche Personen

  • Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Nachweis über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder anerkennungsfähige andere Nachweise (bei juristischen Personen für die gesetzliche Vertretung, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst ist -  ist keine gesetzliche Vertretung mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst, muss zumindest die Betriebsleiterin bzw. der Betriebsleiter einen entsprechenden Nachweis haben)
  • Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
  • Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes
  • Nachweis (Antrag ist nicht ausreichend) des Bestehens einer erforderlichen Haftpflichtversicherung (§ 6 Bewachungsverordnung (BewachV)
  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass mit Meldebescheinigung

Erforderliche Unterlagen für juristische Personen

  • Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Nachweis über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder anerkennungsfähige andere Nachweise (bei juristischen Personen für die gesetzliche Vertretung, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst ist -  ist keine gesetzliche Vertretung mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst, muss zumindest die Betriebsleiterin bzw. der Betriebsleiter einen entsprechenden Nachweis haben)
  • Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
  • Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes
  • Nachweis (Antrag ist nicht ausreichend) des Bestehens einer erforderlichen Haftpflichtversicherung (§ 6 Bewachungsverordnung (BewachV)
  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Soweit das Unternehmen beim Amtsgericht eingetragen ist, einen Auszug aus dem entsprechendem Register. Handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, so ist der Auszug für die GmbH und die KG einzureichen.
  • Gesellschaftervertrag für Gesellschaften in Gründung (Vorgesellschaften)

Für jeden Geschäftsführer bzw. alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag Vertretungsberechtigten zusätzlich:

  • Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
  • Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes

Gebühren

  • 145,00 bis 1.450,00 Euro

Weitere Informationen

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 34a GewO Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht ohne im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zu sein.