Fischereiabgabe
Erforderliche Unterlagen
Nachweiskarte ausgefüllt mit Name, Vorname und Adresse
Die Beantragung des Fischereischeines und der Fischereiabgabe ist auf dem postalischen Wege möglich. Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zu. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie das entsprechende Dokument auf dem Postweg zurück.
- ausgefüllter Antrag
- Personalausweiskopie (beide Seiten)
Gebühren
Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahre: 2,50 EUR
- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für ein Kalenderjahr: 12,00 EUR
- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für fünf Kalenderjahre: 40,00 EUR
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
Rechtsgrundlagen
Verfahrensablauf
Sie begeben sich unaufgefordert zur Ausgabestelle für Fischereiabgabemarken und entrichten die entsprechende Fischereiabgabe.
Nach Entrichtung der Fischereiabgabe erhalten Sie die Abgabemarke als Nachweis. Diese ist in die Nachweiskarte einzukleben.
Die Beantragung des Fischereischeines und der Fischereiabgabe ist auf dem postalischen Wege möglich.
Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zu. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie das entsprechende Dokument auf dem Postweg zurück.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise / kreisfreien Städte
Voraussetzungen
Mindestalter 8 Jahre
- Formulare: Keine
- Onlineverfahren möglich: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein