Beantragen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Wenn sie Ihnen erteilt wurde, müssen Sie mindestens drei bis vier Tage vor Umzugsbeginn das Halteverbot für die Dauer des Umzuges mit den von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschriebenen Verkehrszeichen für andere Verkehrsteilnehmer ausweisen.
Hinweis: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, ob Sie dort die Verkehrszeichen ausleihen können.
Die protokollierte Aufstellung der Verkehrszeichen muss durch den Antragsteller mindestens 96 Stunden vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Anträge sind prinzipiell nur auf eine Straße bezogen zu stellen.