Straßensondernutzung - Werbeanlagen
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
Gebühren
Die Gebühren sind individuell für den Einzelfall zu klären.
Für die Sondernutzungserlaubnis werden gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 12. November 2001 (Amtsblatt der Stadt Potsdam Nr.13/2001) Verwaltungsgebühren und gemäß der Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Potsdam vom 22.11.2001 (Amtsblatt der Stadt Potsdam Nr. 13/2001), zuletzt geändert am 11. September 2008 (Amtsblatt Nr. 17/2008), Sondernutzungsgebühren erhoben.
Fristen
ca. 4 Wochen Bearbeitungsfrist