Straßensondernutzung - Werbeanlagen 

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag

Gebühren

Die Gebühren sind individuell für den Einzelfall zu klären.

Für die Sondernutzungserlaubnis werden gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 12. November 2001 (Amtsblatt der Stadt Potsdam Nr.13/2001)  Verwaltungsgebühren und gemäß der Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Potsdam vom 22.11.2001 (Amtsblatt der Stadt Potsdam Nr. 13/2001), zuletzt geändert am 11. September 2008 (Amtsblatt Nr. 17/2008), Sondernutzungsgebühren erhoben.

Fristen

ca. 4 Wochen Bearbeitungsfrist