Begleitetes Fahren - Fahrerlaubnisersterteilung mit 17 Jahren
Kurzbeschreibung
- Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B
- durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" wird das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt
- wenn eine Person am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnimmt und sie die Fahrerlaubnisprüfung besteht, erhält sie zunächst eine Prüfungsbescheinigung
- mit der Prüfungsbescheinigung darf die Person vor dem 18. Geburtstag in Deutschland in Begleitung einer benannten und zugelassenen Person ein Fahrzeug der Klassen B und BE führen
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Ab sofort nimmt die Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Potsdam den Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis mit Begleiteten Fahren ab 17 Jahren postalisch entgegen.
Bitte nutzen Sie das postalische Antragsverfahren. In begründeten Ausnahmefällen ist eine persönliche Vorsprache in der Behörde ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail möglich.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in Reihenfolge ihres Posteinganges. Anfragen zu dem Bearbeitungstand Ihres Antrages können nicht beantwortet werden; bitte beachten Sie die öffentlichen Bearbeitungszeiten.
Bitte nutzen Sie den hinterlegten Antrag.
Der Antrag ist im Original an folgende Postanschrift zu übersenden:
Landeshauptstadt Potsdam
Arbeitsgruppe 3225 Fahrerlaubnisangelegenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Beschreibung
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
- Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.
Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen
- ein Bußgeld,
- ein Punkt im Fahreignungsregister,
- die Verlängerung der Probezeit und
- die Anordnung eines Aufbauseminars.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
- gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
Bei der zu bevorzugenden postalischen Beantragung finden Sie alle Hinweise zu den notwendigen Unterlagen auf dem Antrag!
Bei dieser Variante bitte unbedingt bzgl. der Ausweiskopie beachten:
- Auf dieser Kopie müssen das Foto, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, sowie das Gültigkeitsdatum und Ihre Unterschrift erkennbar sein. Andere Daten dürfen Ihrerseits geschwärzt werden.
Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. gültigen Aufenthaltstitel
- ein aktuelles Lichtbild nach der Passverordnung
- Antrag und alle Anlagen Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
- Benennung von mindestens einer Begleitperson
- ggf. Vollmacht der Erziehungsberechtigten (nur wenn der / die AntragstellerIn ohne Erziehungsberechtigen erscheint)
- Jede Begleitperson muss die Anlage 2 zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17 ausfüllen, unterschreiben und die erforderlichen Unterlagen einreichen (eine Kopie Führerschein und eine Kopie des Personalausweises beidseitig müssen zur Antragstellung vorgelegt werden)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) im Original
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Original
- Name der ausbildenden Fahrschule
Gebühren
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
- 52,40 € - Ersterteilung mit einer Begleitperson
- 5,10 € - für jede weitere Begleitperson
- 5,10 € - Direktversand
Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen.
Zahlungsart
- Bei notwendiger, persönlicher Vorsprache: bar oder ec
Bei postalischer Beantragung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Unterschiedlich, je nach Eingang notwendiger Unterlagen
- 4 - 6 Wochen
Fristen
Die theoretische bzw. praktische Prüfung darf erst dann begonnen werden, wenn der Führerscheinantrag in der Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet und Ihrerseits nach Bearbeitung bezahlt wurde. Weiterhin muss der Prüfauftrag elektronisch bei der DEKRA registriert sein.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Voraussetzungen
Der Antragsteller / Die Antragstellerin
- Mindestalter bei Antragstellung 16,5 Jahre
- der Hauptwohnsitz muss in Potsdam sein
- Benennung von mindestens einer Begleitperson
Die Begleitperson
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
- darf zum Zeitpunkt der Antragstellung mit nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister belastet sein
Formulare
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000003832.php
- Druckdatum
- 24.11.2024 12:20