Umtausch in EU-Scheckkartenführerschein

Erforderliche Unterlagen

Bei der zu bevorzugenden postalischen Beantragung finden Sie alle Hinweise zu den notwendigen Unterlagen auf dem Antrag!

Bei dieser Variante bitte unbedingt bzgl. der Ausweiskopie beachten:

  • Auf dieser Kopie müssen das Foto, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, sowie das Gültigkeitsdatum und Ihre Unterschrift erkennbar sein. Andere Daten dürfen Ihrerseits geschwärzt werden.

Zusätzliche Unterlagen:

  • ggf. gültiger Aufenthaltstitel

Gebühren

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
  • 25,30 € - Umtausch alter Führerschein in EU-Kartenführerschein (Scheckkartenführerschein)
  • 27,00 € - Umtausch EU-Kartenführerschein in EU-Kartenführerschein
  • 19,90 € - zusätzlich für die Ausstellung eines Expressführerscheins

  • + 5,10 € - Direktversand durch die Bundesdruckerei (falls gewünscht)

Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen.

Zahlungsart

  • Bei notwendiger, persönlicher Vorsprache: bar oder ec

Bei postalischer Beantragung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:

Abhängig vom Einzelfall

Allg. Anfragen zum Posteingang oder Bearbeitungsstand eines Antrages können auf Grund der enormen Vielzahl eingereichter Anträge nicht mehr bearbeitet/beantwortet werden.

Jede einzelne Anfrage verzögert die weitere Bearbeitung vorhandener Anträge. Wir möchten Sie daher bitten von den o.g. Anfragen per E-Mail, telefonisch oder auch postalisch abzusehen. 

Das Team der Fahrerlaubnisbehörde arbeitet daran, alle umtauschpflichtigen Anträge schnellstmöglich abzuarbeiten.

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Vorrangig werden im Jahr 2024 Umtauschanträge alter Papierführerscheine der Geburtsjahre ab 1953 bearbeitet, da diese Papierführerscheine bereits ihre Gültigkeit verloren haben oder ab Januar 2025 verlieren.

Die Geburtsjahre vor 1953 oder Antragsteller/- innen mit einem bereits vorhandenen Scheckkartenführerschein müssen daher bis auf weiteres zurück gestellt werden (bitte beachten Sie die offiziellen Umtauschfristen).

Die aktuelle Bearbeitungszeit der umtauschpflichtigen Anträge beträgt 6 – 16 Wochen.

Wurde der alte Führerschein (kein EU-Kartenführerschein) nicht in Potsdam ausgestellt, muss zuvor von der ausstellenden Behörde ein Registerauszug angefordert werden. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit um weitere 3 - 12 Wochen (das gilt nicht bei Umtausch von EU-Kartenführerschein in EU-Kartenführerschein).

Fristen

Land Brandenburg:

Sämtliche Führerscheine, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind umzutauschen. Es gelten die folgenden Fristen:  

I. Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhabenden

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953-1958

19.01.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später 

19.01.2025

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr

Umtausch bis:

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

Weitere Informationen

Land Brandenburg:

Bei der Umstellung eines Führerscheindokuments alten Rechts (Ausstellung vor dem 19.01.2013) bleiben sämtliche Besitzstände in Bezug auf die Fahrberechtigungen erhalten.

Verfahrensablauf

Land Brandenburg:

Der Antrag auf Ausstellung des neuen Kartenführerscheines muss persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Nach der Vorlage aller notwendiger Unterlagen wird die Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin beauftragt.

Der fertige Führerschein wird ihnen in der Regel direkt von der Bundesdruckerei zugesandt.

Führerscheindokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, werden mit einem Ablaufdatum versehen, dass die Zeit bis zum Erhalt des neuen Führerscheins überbrückt.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Potsdam
  • eine gültige deutsche Fahrerlaubnis