Verlust des Führerscheins Überblick Details Downloads / Links Kontakt Beschreibung Bei Verlust eines Führerscheines ist die Antragstellung auf Ersatzführerschein erforderlich. der alte Führerschein verliert mit der Beantragung des neuen Führerscheins seine Gültigkeit wird der bisherige Führerschein aufgefunden, ist er unverzüglich der zuständigen Behörde zu übergeben der Verlustantrag kann nur persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde einen Termin Terminverwaltung Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis Erforderliche Unterlagen Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in Potsdam persönliches Erscheinen Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Monat) ggf. gültigen Aufenthaltstitel Benennung der ausstellenden Behörde des Führerscheins, sofern die Fahrerlaubnis nicht durch die Landeshauptstadt Potsdam erteilt wurde ein aktuelles Lichtbild nach der Passverordnung Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung vor Ort Gebühren 61,00 € - Ersatzführerschein (inkl. Versicherung an Eides statt) 5,10 € - Direktversand 19,90 € - bei Expressversand 12,80 € - zusätzlich für eine beantragte Ausnahmegenehmigung (vorläufiges Dokument) Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen. Zahlungsart bar ec-Karte Fristen ca. 3 - 4 Wochen für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins Der Expressführerschein ist nach 3 Werktagen in der Fahrerlaubnisbehörde abholbereit. Die Fahrerlaubnisbehörde wird sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. Rechtsgrundlagen § 4 Abs.2, § 25 Abs.4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) Passverordnung Weitere Links Fotomustertafel der Bundesdruckerei Datenschutz Informationen zur Datenverarbeitung (Fahrerlaubnisbehörde) (PDF | 91,29 KB) Verwaltungsstruktur 3225 Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten