Sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung für die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts 

Beschreibung

  • Genehmigung für die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts 

Dazu zählen:

  • Grunddienstbarkeiten
  • Nießbrauchrechte
  • beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
  • dingliche Verkaufsrechte 
  • Reallasten 
  • Hypotheken 
  • Grundschulden 
  • Rentenschulden 
  • Dauerwohn-bzw. Nutzungsrecht 

Nicht der Genehmigungspflicht unterliegen:

  • gemäß BauGB die Bestellung eines Rechtes, das mit der Durchführung von Baumaßnahmen in Verbindung steht, wenn durch Nachweis der Baukosten der Kausalzusammenhang zwischen der Baumaßnahme und der Durchführung der städtebaulichen Sanierung hergestellt wird
  • Baulasten, Vormerkungen oder die Eintragung einer Zwangshypothek als Sicherungshypothek
  • die Aufhebung oder Veräußerung der o.g. Belastungen

Einen Antrag auf sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung können stellen:

  • Alle am Rechtsvorgang Beteiligte
  • oder deren Bevollmächtigte (Notar)