Sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung für den Verkauf eines Grundstücks sowie die Bestellung eines Erbbaurechts 

Beschreibung

Einer schriftlichen Genehmigung bedürfen:

  • die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks, Grundstücksteils oder eines Miteigentumanteils an einem Grundstück
  • die Bestellung und die Veräußerung eines Erbbaurechts

Einen Antrag auf sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung können stellen:

  • Eigentümer
  • Grundstückskäufer / Grundstücksverkäufer
  • Erbbauberechtigte
  • oder deren Bevollmächtigte (Notar)

Hinweis
Für Nachfragen und Rücksprachen stehen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiter/innen des Bereiches Stadterneuerung gerne zur Verfügung.