Sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung für die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts 

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag durch den Eigentümer bzw. Bevollmächtigten eigenhändig unterschrieben
  • aktueller Grundbuchauszug (komplettes Original)
  • Rechtsvorgang (beglaubigte Kopie)
  • Zweckbindungserklärung des Bestellers (was soll mit der Grundschuld finanziell abgesichert werden)
  • bei Grundschuldbestellung für die Baufinanzierung eine Auflistung der Bauleistungskosten (aufgeschlüsselt nach Gewerken)

Zur Beschleunigung der Bearbeitung wird empfohlen, die Antragsunterlagen in 2-facher Ausfertigung einzureichen.

Der Antrag ist formlos zu stellen, muss eigenhändig unterschrieben sein und ist per Post an den Bereich Stadterneuerung zu senden.

Gebühren

Der Bescheid ergeht gebührenfrei.

Fristen

Die Frist für die Bearbeitung beträgt einen Monat ab Eingang der für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen. Müssen Unterlagen oder Angaben nachgefordert werden, beginnt die Frist erst mit Eingang der letzten angeforderten Unterlagen. Eine Fristverlängerung höchstens um drei Monate ist möglich.

Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird.

Rechtsgrundlagen

§ 144 / 145 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 169 Baugesetzbuch (BauGB)