Sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung für den Verkauf eines Grundstücks sowie die Bestellung eines Erbbaurechts 

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag (eigenhändig unterschrieben)
  • Vertragsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie

Zur Beschleunigung der Bearbeitung wird empfohlen, die Antragsunterlagen in 2-facher Ausfertigung einzureichen.

Der Antrag kann per Post an den Bereich Stadterneuerung gesandt werden.

Gebühren

  • Der Bescheid ergeht gebührenfrei.

Fristen

Die Frist für die Bearbeitung beträgt einen Monat ab Eingang der für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen. Müssen Unterlagen oder Angaben nachgefordert werden, beginnt die Frist erst mit Eingang der letzten angeforderten Unterlagen. Eine Fristverlängerung höchstens um drei Monate ist möglich.

Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird.

Rechtsgrundlagen

§ 144 / 145 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 169 Baugesetzbuch (BauGB)