Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Kurzbeschreibung
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die AG 3831 ab sofort nicht mehr die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bearbeitet. Die Akten wurden an die Arbeitsgruppe 3833 übergeben. Bitte wenden Sie sich zukünftig an folgende E-Mail-Adresse: grundsicherungrathaus.potsdamde.
Weitere Ansprechpartner finden Sie unter der Registerkarte "Kontakt".
Beschreibung
"Hilfe zum Lebensunterhalt" ist das, was im allgemeinen Sprachgebrauch als "Sozialhilfe" bezeichnet wird. Auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat jeder Nichterwerbsfähige Anspruch, der den notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften noch mit Hilfe anderer bestreiten kann.
Anspruchsberechtigter Personenkreis:
Es muss im Einzelfall immer genau geprüft werden, welchem Leistungssystem eine Person zuzuordnen ist. Generell bekommen erwerbsfähige Menschen Arbeitslosengeld II, alte und dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen bekommen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
In der Regel haben folgende Personen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt:
- Personen, die eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen oder die Voraussetzungen zum Bezug einer solchen Rente erfüllen, ohne einen tatsächlichen Rentenanspruch zu haben.
- Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld II endet, weil sie sich voraussichtlich länger als 6 Monate in einer stationären Einrichtung aufhalten.
- Kinder unter 15 Jahren, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Beziehern von Sozialhilfe leben und ihren Lebensunterhalt vor allem aus Unterhaltsansprüchen nicht sicherstellen können.
- Bezieher einer Altersrente, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
Diese Personen sind aufgrund § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II vom Arbeitslosengeld II ausgeschlossen, können andererseits aufgrund ihres Alters noch keine Grundsicherung nach dem 4. Kapitel beziehen.
Umfang der Leistungen
Der Begriff „notwendiger Lebensunterhalt“ umfasst den Bedarf eines Menschen insbesondere an Ernährung, Kleidung und Unterkunft einschließlich Heizung, Körperpflege, Hausrat und anderen Bedürfnissen des täglichen Lebens. Diese Bedarfe werden über die Gewährung eines pauschalierten Regelbedarfes gedeckt
Darüber hinaus sieht die Hilfe zum Lebensunterhalt spezielle Leistungen vor, die nicht im Regelsatz enthalten sind, wie:
- Leistungen für Miete und Heizung
- Mehrbedarfszuschläge (vgl. § 30 SGB XII)
- Einmalige Leistungen (vgl. § 31 SGB XII)
- Übernahme der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Erforderliche Unterlagen
- Gültige Personaldokumente
- Meldebescheinigung
- Nachweise der befristeten Erwerbsunfähigkeit
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise: beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
- Kontoauszüge
- Mietvertrag (gegebenenfalls Mietänderungsschreiben)
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Rechtsgrundlagen:
Die spezialrechtlichen Regelungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt finden sich im 3. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (§ 27 bis § 40 SGB XII).
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Erforderliche Unterlagen
- Gültige Personaldokumente
- Meldebescheinigung
- Nachweise der befristeten Erwerbsunfähigkeit
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise: beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
- Kontoauszüge
- Mietvertrag (gegebenenfalls Mietänderungsschreiben)
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Landespflegegeldgesetz (LPflGG)
Sozialgesetzbuch (SGB) I - XI
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Grundantrag (inkl. Anlagen)
Grundantrag (ohne Anlagen)
Anlagen
- Unterhaltsverpflichtete und Ehegatten/Lebenspartner (Anlage 1) (PDF | 140,04 KB)
- Vorrangige Sozialleistungen (Anlage 2) (PDF | 168,4 KB)
- Erklärung über ausländische Rentenansprüche (Anlage 2.1) (PDF | 131,22 KB)
- Erklärung zum Einkommen und Vermögen (Anlage 3) (PDF | 232,94 KB)
- Besonderheiten (Anlage 4) (PDF | 155,89 KB)
- Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) (Anlage 5) (PDF | 131,26 KB)
- Belehrung Mitwirkungspflichten (Anlage 6.1) (PDF | 132,52 KB)
- Belehrung Datenschutz sowie Information zur Datenerhebung nach Art 13 und 14 DS-GVO (Anlage 6.2) (PDF | 195,92 KB)
- Belehrung Einkommen und Vermögen (Anlage 6.3) (PDF | 141,5 KB)
- Belehrung Kosten der Unterkunft und Heizung (Anlage 6.4) (PDF | 137,96 KB)
- Informationen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung in der besonderen Wohnform gemäß § 42 a Abs. 5 und 6 SGB XII (Anlage 6.4 a) (PDF | 183,76 KB)
- Belehrung zur Beantragung der Übernahme der Kosten für die Wohnungsräumung und -renovierung sowie der Übernahme der Mietweiterzahlung bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung (Anlage 6.5) (PDF | 142,58 KB)
- Erklärung über die Entbindung von Schweigepflichten gemäß §§ 67 ff. SGB X (Anlage 7) (PDF | 133,35 KB)
- Einverständniserklärung zur Anforderung des Gutachtens vom MDK (Anlage 8) (PDF | 146,21 KB)
- Persönliches Budget (Anlage 11) (PDF | 261,78 KB)
- Hinweise zur Gewährung von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern Zwölftes Buch (SGB XII) – Drittes bis Neuntes Kapitel und Neuntes Buch (SGB IX) (Anlage 12) (PDF | 167,15 KB)
- Hinweise zur Unterrichtung über § 23 SGB XII und 100 SGB IX Eingliederungshilfe-Ansprüche ausländischer Personen (Anlage 13) (PDF | 123,41 KB)
- Empfangsbekenntnis der Anlagen 6.1 bis 6.5 sowie der Anlagen 12 und 13 zum Grundantrag auf Gewährung von Sozial-/Teilhabeleistungen (Anlage 13.1) (PDF | 147,98 KB)
Weitere Hinweise
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|---|
Frau Deute | B | +49 331 289-2094 | grundsicherungrathaus.potsdamde |
Frau Bruckhoff | R, S | +49 331 289-2202 | grundsicherungrathaus.potsdamde |
Frau Goldschmidt | K | +49 331 289-2197 | grundsicherungrathaus.potsdamde |
Herr Heckel | H, J, M | +49 331 289-2237 | grundsicherungrathaus.potsdamde |
Frau Langer | G, L, P, St | +49 331 289-2203 | grundsicherungrathaus.potsdamde |
Frau Niggl | A, O, R | +49 331 289-2148 | |
Frau Schmeißer | N, Sch, W | +49 331 289-2156 | grundsicherungrathaus.potsdamde |
Herr Unseld | C, E, F, Q, T, V, X-Z | +49 331 289-2093 | grundsicherungrathaus.potsdamde |
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000007880.php
- Druckdatum
- 17.04.2024 23:24