Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Erforderliche Unterlagen

  • Gültige Personaldokumente
  • Meldebescheinigung
  • Nachweise der befristeten Erwerbsunfähigkeit
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise: beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz etc.
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Mietvertrag (gegebenenfalls Mietänderungsschreiben)
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung 

Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. 

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Die spezialrechtlichen Regelungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt finden sich im 3. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (§ 27 bis § 40 SGB XII).